pafl: Zivilprozessordnung wird abgeändert - Verfahrenshilfe auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(ots)
Vaduz, 6. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. August einen Bericht und Antrag zur Abänderung der Zivilprozessordnung zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch die vorgeschlagene Änderung der Zivilprozessordnung soll die Verfahrenshilfe, die bislang nur innerstaatlich möglich ist, auf Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgebaut werden.
Die Zivilprozessordnung (Gesetz über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) sieht im Kapitel "Verfahrenshilfe" vor, dass den Parteien und Nebenintervenienten in einem zivilrechtlichen Verfahren die Prozesskosten vorläufig erlassen werden können und dass ihnen ein Vertreter unentgeltlich beigestellt werden kann, wenn sie nicht in der Lage sind, ihre Prozesskosten aufzubringen, ohne den notwendigen Unterhalt zu beeinträchtigen, und die Prozessführung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Diese Verfahrenshilfe ist bisher nur innerstaatlich möglich. Durch die Abänderung der Zivilprozessordnung soll sie auf Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgedehnt werden.
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