pafl: Umwandlung von Saisonbewilligungen für EWR-Staatsangehörige
(ots)
Vaduz, 19. August (pafl) -
Wie bereits letztes Jahr können EWR- Saisoniers vom 1. bis 30. September 2003 Gesuche auf Umwandlung ihrer Saisonbewilligungen in eine Aufenthaltsbewilligung einreichen. EWR-Staatsangehörige mit Kindern, die in Liechtenstein eine Schule besuchen, werden vorrangig behandelt. In den übrigen Fällen gilt als Kriterium die Anzahl der aufeinander folgenden und ununterbrochenen Saisonjahre.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Gesuchsformular (um Erteilung einer fremdenpolizeilichen Bewilligung) - Arbeitsvertrag für mindestens 12 Monate - Bewilligungskopien der in Liechtenstein anwesenden Familienangehörigen
Die Regierung wandelt auf Gesuch hin bis zum 31. Mai 2005 alle Saisonbewilligungen von EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürgern und die Bewilligungen ihrer anwesenden Familienangehörigen (Ehegatten und deren minderjährige, unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr) gestaffelt in Aufenthaltsbewilligungen um.
Die Formulare und weitere Informationen sind auch unter www.apa.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ausländer und Passamt
Alex Luchs
Tel.: +423/236 61 41