pafl: Neue technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(ots)
Vaduz, 3. November (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge abgeändert. Gemäss der neuen Verordnung werden Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen einmal jährlich einer technischen Kontrolle durch die Motorfahrzeugkontrolle unterzogen.
Die Änderung wurde mit der Umsetzung der EG-Richtlinie über die technischen Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen, die in der Gemeinschaft am Strassenverkehr teilnehmen, notwendig. Mit diesen Kontrollen sollen gezielt solche Fahrzeuge ermittelt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schlechten Wartungszustand aufweisen. Die Gemeinschaft erhofft sich dadurch eine Erhöhung der Wirksamkeit und eine Verringerung der Kosten und der Standzeiten für die Unternehmen und Fahrer.
Die Kontrollen werden nach den von der Gemeinschaft vorgegebenen Prüfpunkten durchgeführt und beinhalten unter anderem das Überprüfen der Bremsanlage, der Auspuffanlage, der gasförmigen Emissionen und der Austritt von Kraftstoff und/oder Öl, der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen, des Fahrtenschreibers und des Geschwindigkeitsbegrenzers etc.
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