pafl: Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes
(ots)
Vaduz, 27. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, die Bestimmungen des Gesetzes den lokalen Gegebenheiten anzupassen und die Organisation des öffentlichen Personenverkehrs zu optimieren.
Nach der Ablösung des Vertrages zwischen Liechtenstein und der Schweiz über die Besorgung der Post- und Fernmeldedienste wurde das Personenbeförderungsregal wieder ausschliesslich dem Land Liechtenstein vorbehalten. Dabei wurde die Regierung als Regulierungsbehörde vorgesehen und hat den privaten Transportunternehmen die Möglichkeit eingeräumt, eine Konzession zur regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung auf der Strasse zu erlangen. Ferner wurde der eigens gegründeten Liechtenstein Bus Anstalt per Gesetz die Rechtsstellung eines konzessionierten Unternehmens eingeräumt und ihr gleichzeitig der Auftrag zur Sicherstellung des Linienverkehrs im Fürstentum Liechtenstein erteilt.
Nachdem zu keinem Zeitpunkt geplant war, dass die Liechtenstein Bus Anstalt den ihr erteilten Beförderungsauftrag unmittelbar erfüllt, machte sie ausnahmslos von der Möglichkeit Gebrauch, Subunternehmen einzusetzen, wobei diese ihrerseits wieder Subunternehmer eingesetzt haben. Diese Situation und die daraus teilweise resultierenden Schwierigkeiten will die Regierung mit der vorgelegten Revision des Personenverkehrsgesetzes bei künftigen Auftragsvergaben an Subunternehmer verbessern.
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