pafl: Das liechtensteinische Engagement für die Menschenrechte
(ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) -
Der Schutz der Menschenrechte ist eine Priorität der liechtensteinischen Aussenpolitik. Liechtenstein unterstützt aktiv die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft für die Menschenrechte und ist Vertragspartei aller wichtigen Menschenrechtsabkommen des Europarats und der UNO. Auch dadurch ist Liechtenstein verpflichtet, die Menschenrechte innerhalb des Landes zu schützen und ihre Einhaltung zu überwachen.
Menschenrechte in Liechtenstein
In Liechtenstein gibt es keine groben oder systematischen Menschenrechtsverletzungen. Der Schutz der Menschenwürde ist ein zentraler Grundsatz der liechtensteinischen Rechtsordnung. Die Europäische Kommission gegen Rassismus sowie die UNO-Ausschüsse, sehen in ihren Empfehlungen an Liechtenstein jedoch noch Verbesserungspotenzial in der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung von Personen bei der Arbeit und der Wohnungssuche sowie der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Gemäss den Ausschüssen könnten auch die Kenntnisse über die Menschenrechte in der Öffentlichkeit und die Datenlage noch allgemein verbessert werden.
In diesem Zusammenhang hat die Regierung zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit Fragen der Vermeidung von Diskriminierung sowie der Prävention von Rassismus befassen. Die Arbeitsgruppen haben bereits Aktivitäten im Bereich des Menschenrechtsschutzes in Angriff genommen, unter anderem die laufende Aktualisierung und Erweiterung des Themas auf der offiziellen Internetseite Liechtensteins (www.liechtenstein.li), eine Vortragsreihe über Menschenrechte zur Schulung verschiedener Behörden sowie Vorarbeiten für eine Bestandesaufnahme über die liechtensteinische Situation in den Bereichen Integration und Diskriminierung.
UNO-Expertentreffen im Malbun
Innerhalb der UNO sind für alle Menschenrechtsübereinkommen spezielle Ausschüsse geschaffen worden, welche mit einem Berichtssystem die Einhaltung der Menschenrechte in den Vertragsstaaten überprüfen. Auch Liechtenstein ist verpflichtet, regelmässig Berichte über die Menschenrechtssituation einzureichen und vorzustellen. So wurden unter der Federführung des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten bereits je zwei Berichte über die Rechte der Frau bzw. die Verhütung von Folter erstellt und an die zuständigen Ausschüsse eingereicht. Jeweils ein Bericht wurde zu den Themen Kinderrechte und Rassismus sowie zu den so genannten bürgerlichen und politischen Rechten eingereicht. Derzeit sind der erste Bericht über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie der zweite Bericht über die Kinderrechte in Ausarbeitung. Die eingereichten Berichte können beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten angefordert werden.
Da das Berichterstattungssystem gerade für kleine Staaten wie Liechtenstein eine grosse Arbeitsbelastung bedeutet, setzt sich Liechtenstein in der UNO aktiv für die Vereinfachung des Systems ein. Im Mai dieses Jahres fand unter dem Vorsitz von Christian Wenaweser, dem liechtensteinischen Botschafter bei der UNO in New York, im Malbun ein Expertentreffen zum Thema statt, welches durch seine praxisbezogenen Ergebnisse den Anstoss für weitere Diskussionen leistete.
Menschenrechte im Kampf gegen Terrorismus
Liechtenstein setzt sich im Rahmen der Arbeiten des Ausschusses gegen Terrorismus (CTC) sowie in der eigentlichen Menschenrechtsarbeit innerhalb der UNO dafür ein, dass die Balance zwischen Terrorismusbekämpfung und Menschenrechten gewahrt und die im Völkerrecht dafür vorgesehenen Mechanismen respektiert werden. Seit den Terrorangriffen vom 11. September 2001 haben verschiedene Staaten im Namen des Kampfs gegen den Terrorismus Massnahmen getroffen, welche aus der Perspektive der Menschenrechte fragwürdig sind. Die Bekämpfung von Terrorismus darf nicht dazu führen, dass grundlegende Rechte von Menschen sowie gesellschaftliche Werte und Standards beeinträchtigt werden. Das Thema bildet einen Schwerpunkt der liechtensteinischen Arbeit in der UNO. Spätestens die Anschläge auf das UNO-Hauptquartier in Bagdad vom 19. August 2003 haben gezeigt, dass auch die Vereinten Nationen Ziel terroristischer Anschläge werden können. Der Schutz des UNO- Personals ist daher ein aktuelles und zentrales Anliegen, welches von einem ad-hoc-Ausschuss der UNO unter der Leitung des liechtensteinischen Botschafters Christian Wenaweser behandelt wird.
Unterstützung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
Auf europäischer Ebene setzt sich Liechtenstein vor allem im Rahmen des Europarats für den Menschenrechtsschutz ein. Ein besonderes Anliegen bildet dabei die Aufrechterhaltung und Stärkung des weltweit einzigartigen Schutzsystems, das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gewährleistet wird. Dieses System ermöglicht es Einzelpersonen, Klage gegen einen Mitgliedstaat des Europarats zu erheben, wenn sie sich durch die Behörden in jenen Rechten verletzt fühlen, welche durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden, und sie den innerstaatlichen Beschwerdeweg erschöpft haben. Als Ausdruck der Bedeutung, welche Liechtenstein dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beimisst, unterstützte die Regierung anlässlich der 25jährigen Mitgliedschaft Liechtensteins im Europarat im November 2003 die Bibliothek des Gerichtshofs, die von Menschenrechtsanwälten in ganz Europa benutzt wird, mit 50'000 Franken.
Die Stärkung des Gerichtshofs stellte auch einen Schwerpunkt des liechtensteinischen Vorsitzes im Europarat im Jahr 2001 dar. Ebenso setzte sich Liechtenstein während des Vorsitzes im Ministerkomitee für die europaweite, vollständige Abschaffung der Todesstrafe ein. Auf der Ebene der Parlamentarischen Versammlung engagiert sich die Leiterin der liechtensteinischen Delegation, Renate Wohlwend, schon seit Längerem für dieses Thema.
Kontakt:
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Alicia Längle
Tel.: +423/236 60 58
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