Das Gesundheits- und Sozialdepartement wartet mit der Vernehmlassung zu einem neuen Gesundheitsgesetz für den Kanton Luzern zu
Luzern (ots)
Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat beschlossen, die Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz zu verschieben, weil zur Zeit das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zum zweiten Mal revidiert wird. Auf Initiative des GSD hatte der Regierungsrat im September 1999 den Auftrag erteilt, das Luzerner Gesundheitsgesetz total zu revidieren. Inzwischen liegt ein Gesetzesentwurf mit Erläuterungen vor. Gesetzesentwurf und Erläuterungen waren vom Gesundheits- und Sozialdepartement zusammen mit fünf Arbeitsgruppen entwickelt worden.
Gesundheitsgesetz ist revisionsbedürftig
Das geltende Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahre 1981. Unterdessen hat sich im öffentlichen Gesundheitswesen Grundlegendes verändert: Das neue Krankenversicherungsrecht, das neue Heilmittelgesetz und die sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft sind in Kraft getreten. Neue Aspekte brachten auch Empfehlungen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz über die Zulassung zu beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen und über die Anstellungsbedingungen der Kaderärztinnen und -ärzte an den öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern. Entscheidende Neuerungen sind ebenso zu erwarten von der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Medizinalpersonen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das in den Jahren 2004/2005 durch das eidgenössische Medizinalberufegesetz abgelöst werden soll. Weiter werden die neuen Tarife im Medizinalbereich (Tarmed) auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Die zweite Revision des KVG soll bei der Spitalfinanzierung die Gleichstellung der öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern mit den Privatspitäler bringen. Zudem sollen nicht mehr Spitäler, sondern Leistungen finanziert werden. Der Nationalrat hat am 13. Dezember 2002 die Vorlage abgelehnt. Das Geschäft wird im Frühling 2003 im Ständerat weiterbehandelt.
Schliesslich ist bereits eine dritte KVG-Revision in Arbeit. In diesem Zusammenhang wird die Einführung eines monistisches Finanzierungssystems geprüft. Die Einführung dieses System hätte zur Folge, dass den Spitälern nur noch ein Partner gegenübersteht, der mit ihnen über die Kosten abrechnet.
Da die künftige Spitalfinanzierung Auswirkungen auf die Frage der Verselbständigung der öffentlichen Spitäler haben wird, hat das Gesundheits- und Sozialdepartement die Vernehmlassung des neuen Gesundheitsgesetzes aufgeschoben.
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