pafl: Ratifikation des EWR-Erweiterungsabkommens durch Liechtenstein
(ots)
Vaduz, 29. Januar (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über die Beteiligung der künftigen zehn neuen EU-Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR- Erweiterungsabkommen) vom 14. Oktober 2003.
Auf den 1. Mai 2004 soll die Europäische Union (EU) und damit ihr Binnenmarkt durch 10 neue Mitgliedstaaten erweitert werden. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf das EWR-Abkommen (EWRA) vom 2. Mai 1992, dem Liechtenstein am 1. Mai 1995 beigetreten ist. Insbesondere zur Gewährleistung der Homogenität des Europäischen Wirtschaftsraums mit den entsprechenden Binnenmarktbestimmungen ist eine parallele Erweiterung der EWR-Mitgliedschaft um die zehn neuen EU-Mitglieder unabdingbar. Art. 128 EWRA sieht dies ausdrücklich vor. Nach den Verhandlungen im 1. Halbjahr 2003 wurde ein entsprechendes EWR- Erweiterungsabkommen am 3. Juli 2003 paraphiert. Das Abkommen und die Schlussakte tragen das Datum vom 14. Oktober 2003. Mit Ausnahme des Vorsitzlandes Italien haben sämtliche EU-Staaten und alle zehn künftigen EU-Staaten die Unterzeichnung bereits am 13. Oktober 2003 vorgenommen. Liechtenstein hat aufgrund der bestehenden offenen Fragen im Verhältnis zu Tschechien und zur Slowakei das Abkommen am 11. November 2003 unterzeichnet, zusammen mit seinen beiden EFTA- /EWR-Partnern Island und Norwegen, die dem Anliegen Liechtensteins zur Anerkennung der vollen Souveränität des Landes durch alle Vertragsparteien des Erweiterungsabkommens ihre grosse Unterstützung und Solidarität entgegenbrachten. Italien als EU-Vorsitzland und die EU-Kommission unterzeichneten ebenfalls am 11. November 2003.
Das Erweiterungsabkommen sieht in Analogie zum EU-Beitrittsvertrag eine Reihe von Sonder- und Übergangsbestimmungen für die Integration dieser zehn Länder in den bestehenden Binnenmarkt vor.
Die drei EFTA-/EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind nicht Vertragsparteien des EU-Beitrittsvertrags. Das EWR- Erweiterungsabkommen sieht daher spezifische Bestimmungen für diese drei Staaten vor. So werden die Beitragszahlungen der drei Staaten wegen des Einbezugs überproportional armer Regionen auf dem Gebiet der neuen EU-Mitglieder auf das Fünffache steigen (rund CHF 1,5 Millionen pro Jahr für Liechtenstein bis zum Jahr 2009). Andererseits war es Liechtenstein möglich, seine im Rahmen des EWR bestehende Sonderlösung beim Personenverkehr zu verlängern und rechtlich deutlich besser zu verankern.
Die Regierung beurteilt die EWR-Erweiterung generell und die vereinbarten Lösungen im EWR-Erweiterungsabkommen als vorteilhaft für Liechtenstein. Aus wirtschaftlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass sich der Binnenmarkt des EWR auf das Gebiet der zehn neuen EU-Staaten erweitert und der Exportindustrie und dem Finanzdienstleistungssektor neue Absatzchancen bietet. Aus politischer Sicht ist das weitere Zusammenwachsen bei der Zusammenarbeit in Europa zu begrüssen, weil es auch zu einer verfestigten europäischen Friedensordnung beiträgt.
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