pafl: Vertriebsverbot für Supergau Consulting AG
(ots)Das Amt für Volkswirtschaft untersagt Supergau-Crazy- Card
Das Amt für Volkswirtschaft als Versicherungsaufsichtsbehörde hat am 3. Februar 2004 der Supergau Consulting AG mit Sitz in Schaanwald den Verkauf und den Vertrieb der Supergau-Crazy-Card sowie von Produkten, welche einen Kostenersatz bei Radarstrafen und Parkvergehen gewähren, untersagt. Eine Überprüfung hatte ergeben, dass es sich um einen unerlaubten Versicherungsbetrieb handelt.
Die Supergau Consulting AG bot Privatpersonen an, mit dem Kauf einer Supergau-Crazy-Card unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der bezahlten Radarstrafe zu vergüten. Bei Radarstrafen offerierte der Anbieter für jede Übertretung mit einem Strafmandat über 50 Euro eine Rückvergütung von 70 Prozent der bezahlten Strafverfügung, maximal jedoch 600 Euro. Die in Aussicht gestellte Jahreshöchstleistung an Rückvergütungen betrug 1'000 Euro. Für Parkvergehen wurde pro Jahr eine Vergütung von bis zu 50 Euro angeboten.
Das Amt für Volkswirtschaft hat eine umfassende rechtliche Abklärung dieser Geschäftstätigkeiten vorgenommen. Diese eingehende Überprüfung kam zum Ergebnis, dass mit diesen Tätigkeiten ein Versicherungsgeschäft betrieben wird. Da die Supergau Consulting AG nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Bewilligung der Regierung ist, wurden ihr diese Geschäftstätigkeiten mit sofortiger Wirkung untersagt.
Das Amt für Volkswirtschaft hat für Fragen eine Hotline eingerichtet (Email: info.versicherung@avw.llv.li, Tel. +423/ 236'69'40).
Diese Entscheidung des Amtes für Volkswirtschaft ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Kontakt:
Amt für Volkswirtschaft
Abt. Versicherung
Tel.: +423/236 68 72