pafl: Jahresbericht der FIU 2003: Internationale Standards im Finanzsektor verankert
(ots)
Vaduz, 18. Februar (pafl) -
Die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Vortaten der Geldwäscherei, der Organisierten Kriminalität und der Finanzierung des Terrorismus von Liechtenstein, die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), stellte heute ihren Jahresbericht 2003 der Öffentlichkeit vor.
Die Kerntätigkeit der FIU ist die Entgegennahme, Analyse und gegebenenfalls Weiterleitung von Verdachtsmitteilungen. Darüber hinaus arbeitet die FIU proaktiv im Inland und auf internationaler Ebene. Im Inland erfolgt das proaktive Vorgehen durch die Sensibilisierung der liechtensteinischen Finanzintermediäre hinsichtlich Geldwäscherei und der entsprechenden Vortaten sowie Organisierter Kriminalität primär durch bilaterale Gespräche, Besprechungen und Vorträge. Auf internationaler Ebene nimmt die FIU als Mitglied der Egmont Group aktiv an allen einschlägigen Facharbeitsgruppen teil und organisiert Fachtagungen (IT-Workshop der Egmont Group im Frühjahr 2003). Zudem vertritt die Leitung der FIU das Land Liechtenstein als Bureaumitglied in MONEYVAL und nimmt als Experte für verschiedene internationale Organisationen an Evaluationen teil (2003: Oman, Russland, Luxemburg).
Die FIU ist ein Kompetenzzentrum für Fragen der Geldwäscherei. Zusätzlich deckt sie den Bereich der Terrorismusfinanzierung ab: einerseits als Anlaufstelle für diesbezügliche Verdachtsmitteilungen und Fragen des Finanzplatzes und andererseits als Ansprechpartner für internationale Organisationen, insbesondere die Vereinten Nationen mit ihren spezialisierten Fachkomitees.
Insgesamt sind im Berichtsjahr 172 Verdachtsmitteilungen eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme von knapp 15%. 2002 wurden noch 202 Verdachtsmitteilungen von Finanzintermediären erstattet. Diese Tatsache überrascht nur auf den ersten Blick. Das Jahr 2002 wies eine starke Zunahme von fast 30% gegenüber 2001 auf. Dieser Anstieg hing unter anderem mit der im Jahre 2001 eingeleiteten Pflicht betreffend die Offenlegung der wirtschaftlich berechtigten Personen und der damit verbundenen Aufarbeitung bestimmter Geschäftsbeziehungen zusammen. Im vorliegenden Berichtsjahr ging es dagegen insbesondere darum, die Sensibilisierung der Finanzintermediäre betreffend Geldwäscherei und Organisierte Kriminalität sowie Terrorismusfinanzierung weiter zu erhöhen. Bereits im Vorfeld der Aufnahme einer möglichen neuen Geschäftsbeziehung sollten entsprechende Abklärungen in einem verhältnismässigen Rahmen getroffen werden. Diese Motivation führte einerseits zu einer starken Zunahme der Evaluationsgespräche und andererseits dazu, dass sich anbahnende Geschäftsbeziehungen, die einen melderelevanten Sachverhalt beinhaltet haben oder haben könnten, nicht eingegangen wurden. Wichtiger als dieser rein quantitative Aspekt ist die Tatsache, dass mit der intensiveren Durchführung der Evaluationsgespräche das eigentliche präventive Element in Bezug auf die Meldetätigkeit der Finanzintermediäre weiter verankert werden konnte.
Von den 172 eingegangenen Verdachtsmitteilungen im Jahre 2003 wurden je 82 von den Banken und den Treuhändern erstattet. Diese Branchen waren damit für über 95% der Verdachtsmitteilungen verantwortlich. Betrachtet man die Zahlen unter dem Gesichtspunkt des Meldegrundes (warum wurde überhaupt eine Verdachtsmitteilung erstattet), so lässt sich festhalten, dass über 72% der Verdachtsmitteilungen (124) aufgrund interner Erhebungen erstattet wurden. Zusätzliche Meldegründe waren in 34 Fällen Rechtshilfeersuchen (knapp 20%) und in 14 Fällen das Vorliegen eines eigenständigen Inlandverfahrens (gute 8%). Diese Feststellungen stützen die Aussage, dass im Berichtsjahr die präventive Tätigkeit der Finanzintermediäre weiter gefestigt werden konnte.
Im Jahre 2003 haben 6 von 16 der in Liechtenstein zugelassenen Banken eine oder mehrere Verdachtsmitteilungen erstattet. Hierbei handelt es sich im Vergleich zum Vorjahr um einen massiven Rückgang (2002 waren es noch 13 von 17 Banken, die eine oder mehrere Verdachtsmitteilungen erstattet haben). Es wird sich zeigen, ob es sich hierbei um eine Tendenz handelt oder um ein einmaliges Ereignis. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass der bankeninterne Sensibilisierungsprozess unvermindert weitergeführt werden sollte. Die bankinterne Compliance hat hierbei eine Schlüsselfunktion inne. Bei den Treuhändern haben im Berichtsjahr von 386 in Liechtenstein zugelassenen Marktteilnehmern 41 eine oder mehrere Verdachtsmitteilungen erstattet. Diese Zahl entspricht in etwa derjenigen des Vorjahres (2002 waren es 45).
Positiv ist insgesamt festzustellen, dass der Grund, warum überhaupt eine Verdachtsmitteilung erstattet wurde, zu über 70% auf internen Erhebungen beruht. 2003 ist damit das zweite Jahr in Folge, in welchem 70% oder mehr der Verdachtsmitteilungen auf dem Meldegrund "interne Erhebungen" basieren. Aufgrund des Rückganges der Gesamtanzahl erstatteter Verdachtsmitteilungen wird die FIU diese Entwicklung jedoch intensiv verfolgen und im laufenden Jahre gezielt und aktiv den Sensibilisierungsprozess weiterführen. Ebenso gilt es, infolge des Rückganges der Meldebreite (Anzahl verschiedener Institute einer Branche, die eine oder mehrere Verdachtsmitteilungen erstatten) die Entwicklung bei den Banken genau zu beobachten.
Nach nunmehr drei Jahren operativer Tätigkeit der FIU in Liechtenstein lässt sich ohne Zweifel erkennen, dass nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Finanzierung des Terrorismus bestehen. Sie werden vielmehr gelebt, sind implementiert und als internationale Standards im Finanzsektor fest verankert. "Implementieren und tägliches Leben dieser Vorschriften ist jedoch niemals abgeschlossen; es ist ein Prozess, den die FIU weiterhin tatkräftig unterstützen wird", so Regierungschef Otmar Hasler.
Kontakt:
StabsstelleFIU
Michael Lauber
Tel.: +423/236 61 20