pafl: Signaturverordnung
(ots)Vaduz, 1. Juni (pafl) Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juni 2004 die Verordnung über elektronische Signaturen genehmigt und erlassen. Die Verordnung regelt unter anderem die notwendige finanzielle und personelle Ausstattung eines Anbieters für Zertifizierungsdienste sowie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit eines Anbieters und seiner Mitarbeiter.
Weiters werden in der Verordnung die allgemeinen Sicherheitskriterien konkretisiert, die für die Bereitstellung sicherer elektronischer Signaturverfahren und qualifizierter Zertifikate erforderlich sind. Zusätzlich werden die sicherheitstechnischen Anforderungen festgelegt, die an die Signaturprodukte der Zertifizierungsdiensteanbieter gestellt werden und für die Erstellung sicherer elektronischer Signaturen notwendig sind. Schliesslich regelt die Signaturverordnung auch die Gebühren, die an die Aufsichtsstelle entrichtet werden müssen.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
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