pafl: Bericht Liechtensteins über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(ots)
Vaduz, 8. Juli (pafl) -
Die Regierung hat den ersten Länderbericht zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966 verabschiedet. Sie kommt damit der Verpflichtung nach, in regelmässigen Abständen über die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene Bericht zu erstatten.
Nachdem die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet hatte, wurden in der Folge zwei Pakte ausgearbeitet, welche die Bestimmungen der Erklärung in eine völkerrechtlich verbindliche Form brachten und mit einem Kontrollmechanismus versahen. Es handelt sich beim Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte um zwei der zentralen UNO-Übereinkommen im Menschenrechtsbereich. Liechtenstein ist seit dem 10. März 1999 Vertragsstaat der beiden Pakte.
Der erste Länderbericht informiert über die geltende Rechtslage sowie über aktive Massnahmen zur Verwirklichung der im Pakt enthaltenen Rechte. Es handelt sich dabei um Mindeststandards in den Bereichen Arbeit, Soziales, Bildung und Gesundheit. Der Bericht wird nun beim UNO-Generalsekretär eingereicht und von einem Kontrollausschuss geprüft. Der vollständige Bericht kann bei der Regierungskanzlei bezogen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er zudem im Internet publiziert (www.liechtenstein.li).
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Andrea Hoch
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