pafl: Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EG-Richtlinien
(ots)Liechtenstein im Mittelfeld
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute ihren ersten Halbjahresbericht 2004 über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten (Internal Market Scoreboard EFTA States No 14) veröffentlicht. Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst - parallel zur EU-Kommission jeweils zweimal im Jahr einen Bericht über die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Dabei werden einerseits die Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen EWR-Vertragsstaaten dargestellt und andererseits allfällige Vertragsverletzungsverfahren bekannt gegeben, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder oder mangelhafter Umsetzung der Richtlinien eingeleitet worden und zum Stichtag vom 30. April 2004 noch nicht abgeschlossen sind. Unbeachtet bleiben dabei Richtlinien, die nach dem Stichtag bereits in nationales Recht umgesetzt worden sind, sowie auch neue Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR- Abkommen übernommen worden sind.
Per Stichtag 30. April 2004 umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 3900 EG-Rechtsakte, davon 1494 Binnenmarkt-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird nur auf Basis der Binnenmarkt-Richtlinien erstellt, da diese - im Gegensatz zu EG-Verordnungen - einen nationalen Umsetzungsrechtsakt brauchen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1494 Binnenmarkt-Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 97.9 Prozent beziehungsweise ein Umsetzungsdefizit von 2.1 Prozent. Dies bedeutet zwar einen Anstieg des Umsetzungsdefizits um 1 Prozent gegenüber dem letzten Scoreboard (Stand Ende Oktober 2003), Liechtenstein rangiert aber weiterhin im Mittelfeld der 18 EWR- Staaten, nämlich auf Platz 11. Norwegen weist gegenwärtig ein Umsetzungsdefizit von 0.7 Prozent auf, was den Norwegern den 2. Platz zuweist. Für Island ergibt sich aufgrund des Umsetzungsdefizits von 1,5 Prozent Platz 7. Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden sowie der neuen Richtlinien versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen werden insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts, der Telekommunikation sowie der Audivisuellen Dienste liegen.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten mit Stand 30. April 2004 ist von 71 auf 76 gestiegen: Gegen Norwegen laufen in 31 Fällen, gegen Island in 24 und gegen Liechtenstein in 21 Fällen entsprechende Verfahren.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal Market Scoreboard EFTA States No 14) ist im Internet unter www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Fragen können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li).
Kontakt Stabsstelle EWR Tel.: +423/236 60 37