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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bericht über die Umsetzungsbilanz bei EG-Richtlinien

Vaduz, 13. Juli (pafl) -

(ots)

Liechtenstein im Mittelfeld

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute
ihren ersten Halbjahresbericht 2004 über den Stand der Umsetzung von 
EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten (Internal Market Scoreboard 
EFTA States No 14) veröffentlicht. Die EFTA-Überwachungsbehörde 
verfasst - parallel zur EU-Kommission – jeweils zweimal im Jahr 
einen Bericht über die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den drei 
EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen. Dabei werden 
einerseits die Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen 
EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen EWR-Vertragsstaaten 
dargestellt und andererseits allfällige Vertragsverletzungsverfahren 
bekannt gegeben, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen 
aufgrund mangelnder oder mangelhafter Umsetzung der Richtlinien 
eingeleitet worden und zum Stichtag vom 30. April 2004 noch nicht 
abgeschlossen sind. Unbeachtet bleiben dabei Richtlinien, die nach 
dem Stichtag bereits in nationales Recht umgesetzt worden sind, 
sowie auch neue Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR- 
Abkommen übernommen worden sind.
Per Stichtag 30. April 2004 umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 
3900 EG-Rechtsakte, davon 1494 Binnenmarkt-Richtlinien. Die 
Umsetzungsquote wird nur auf Basis der Binnenmarkt-Richtlinien 
erstellt, da diese - im Gegensatz zu EG-Verordnungen - einen 
nationalen Umsetzungsrechtsakt brauchen, um in Liechtenstein 
anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1494 Binnenmarkt-Richtlinien 
ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 97.9 
Prozent beziehungsweise ein Umsetzungsdefizit von 2.1 Prozent. Dies 
bedeutet zwar einen Anstieg des Umsetzungsdefizits um 1 Prozent 
gegenüber dem letzten Scoreboard (Stand Ende Oktober 2003), 
Liechtenstein rangiert aber weiterhin im Mittelfeld der 18 EWR- 
Staaten, nämlich auf Platz 11. Norwegen weist gegenwärtig ein 
Umsetzungsdefizit von 0.7 Prozent auf, was den Norwegern den 2. 
Platz zuweist. Für Island ergibt sich aufgrund des 
Umsetzungsdefizits von 1,5 Prozent Platz 7. Wie bisher wird 
Liechtenstein bei der Umsetzung der noch ausstehenden sowie der 
neuen Richtlinien versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglich 
zu wahren. Wichtige Herausforderungen werden insbesondere im Bereich 
des Arbeitsrechts, der Telekommunikation sowie der Audivisuellen 
Dienste liegen.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- 
Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten mit Stand 
30. April 2004 ist von 71 auf 76 gestiegen: Gegen Norwegen laufen in 
31 Fällen, gegen Island in 24 und gegen Liechtenstein in 21 Fällen 
entsprechende Verfahren.
Der Halbjahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No 14) ist im Internet unter 
www.eftasurv.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- 
Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Fragen 
können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236 
60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li).
Kontakt
Stabsstelle EWR 
Tel.:  +423/236 60 37

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