pafl: Verzicht auf Tourismus-Umlage
(ots)Stattdessen Einbezug von Betrieben und Gemeinden in konkrete Projekte
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 24. August 2004 hinsichtlich der Abänderung des Tourismus-Gesetzes eine Stellungnahme zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Stellungnahme greift verschiedene Fragen auf, die in der ersten Lesung im Landtag aufgeworfen wurden und sieht unter anderem einen generellen Verzicht auf eine Tourismus-Umlage vor.
Nach der geltenden Gesetzeslage bezahlt jeder am Tourismus interessierte Geschäftsbetrieb eine jährlich festzusetzende und einzuhebende Umlage zur Aufbringung der Mittel für die Tourismusförderung. Diese Umlage wurde in der Vergangenheit verschiedentlich infrage gestellt. So hat letztlich der Staatsgerichtshof in einem Urteil vom 17. November 2003 Artikel 15 des Tourismus-Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit auf Mitte des laufenden Jahres aufgehoben. Aufgrund dieses Entscheids musste eine neue Basis für die Umlagen gefunden werden respektive eine Revision des Tourismus-Gesetzes eingeleitet werden.
Resultat der ersten Lesung
Die erste Lesung zur Abänderung des Tourismus-Gesetzes fand anlässlich der Landtagssitzung vom 18. Juni 2004 statt. Die Vorlage zur ersten Lesung sah eine Einschränkung der abgabepflichtigen Betriebe von bisher rund 2'900 auf rund 200 Betriebe vor. Es sollten nur noch jene Betriebe von einer Abgabe betroffen sein, welche direkt mit dem Tourismus in Verbindung stehen. Der dadurch entstehende Einnahmenverlust für Liechtenstein Tourismus sollte grösstenteils durch einen höheren Staatsbeitrag entsprechend ausgeglichen werden.
Entlastung für Betriebe
Die Regierung ist nach eingehender Prüfung zwischenzeitlich zur Auffassung gelangt, dass der administrative Aufwand für Liechtenstein Tourismus zur Einhebung dieser Abgabe in einem Missverhältnis zu den dadurch erzielbaren Einnahmen in Höhe von rund 100'000 Franken jährlich stehen würde. Die Stellungnahme der Regierung zur zweiten Lesung sieht daher vor, dass auf die Einhebung einer Abgabe verzichtet wird, was für die betroffenen Betriebe eine entsprechende Entlastung darstellt. Die einzelnen Betriebe sollen individuell in Projekte von Liechtenstein Tourismus einbezogen werden und dadurch einen entsprechenden Beitrag entrichten.
Kooperationen mit Gemeinden und Betrieben
Das Land wird inskünftig anstelle der Verdoppelung der Abgaben einen Beitrag an die Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus leisten. Für das Jahr 2004 ist hierfür ein Betrag von rund 874'000 Franken vorgesehen. Zudem sollen mit Finanzbeschluss bereits die Beiträge des Landes an die Personal- und Verwaltungskosten von Liechtenstein Tourismus für die Jahre 2005 und 2006 festgelegt werden. Die Landesbeiträge sehen einen abnehmenden Verlauf vor. Dies im Hinblick darauf, die Aktivitäten und Dienstleistungen von Liechtenstein Tourismus attraktiv und marktgerecht zu gestalten und einen höheren Eigenfinanzierungsgrad zu erreichen. Angestrebt werden sollen insbesondere Kooperationen mit Gemeinden und einzelnen Tourismus-Betrieben.
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