pafl: Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa
(ots)
Vaduz, 20. September (pafl) -
Der Ständige Vertreter Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, unterzeichnete am 20. September im Auftrag der Regierung und unter Vorbehalt der Ratifikation das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Das Protokoll zielt darauf ab, die mittel- und langfristige Wirksamkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg sicherzustellen. Hintergrund ist der dramatische Anstieg an Individualbeschwerden über mutmassliche Verletzungen der EMRK durch die Vertragsstaaten. Im letzten Jahr wurden vom Gerichtshof mehr als 39'000 neue Beschwerden registriert. Ingesamt erhöhte sich damit die Zahl der anhängigen Beschwerden auf 69'000 Fälle.
Damit die Individualbeschwerden in angemessener Frist behandelt werden können, wird ein neuer Filtermechanismus eingeführt, der einem Einzelrichter, unterstützt durch Berichterstatter, die Kompetenz gibt, über offensichtlich unzulässige Beschwerden zu entscheiden. Bisher gab es nur Dreierkomitees, die über die Zulässigkeit in gewissen einfachen Fällen entscheiden konnten. Neu wird zur zügigen Urteilsfindung diesen Richterausschüssen von drei Richtern die Kompetenz zuerkannt, über offensichtlich gut begründete Beschwerden abschliessend urteilen zu können. Die Einführung eines neuen Zulässigkeitskriteriums soll es dem Gerichtshof ausserdem ermöglichen, Individualbeschwerden für unzulässig erklären zu können, wenn der Beschwerdeführer keinen erheblichen Schaden erlitten hat, ausser wenn eine weitere Prüfung der Beschwerde erforderlich ist zur Wahrung der Menschenrechte, wie sie durch die EMRK und die Protokolle gewährleistet sind. Bei mangelnder Umsetzung gewisser Urteile sieht das Protokoll ein Vertragsverletzungsverfahren vor, das dem Ministerkomitee des Europarats die Kompetenz gibt, beim Gerichtshof ein Feststellungsurteil zu erwirken. Erwähnenswert ist schliesslich, dass mit dem Protokoll die rechtlichen Voraussetzungen für einen allfälligen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK geschaffen werden.
Liechtenstein hat sich bisher im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europarat wiederholt für die Stärkung des Gerichtshofs ausgesprochen und sich insbesondere auch während seines Vorsitzes im Ministerkomitee für eine weitere Reform zur Sicherung des Schutzsystems eingesetzt. Mit der Unterzeichnung wird die Bedeutung, welche Liechtenstein einem wirksamen Menschenrechtsschutz in Europa beimisst, erneut unterstrichen.
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