pafl: Landesvoranschlag 2005
(ots)Handlungsbedarf trotz konjunktureller Erholung
Nach zwei Jahren der gesamtwirtschaftlichen Abkühlung kann die Regierung dem Landtag für das kommende Haushaltsjahr einen Voranschlag unterbreiten, welcher wieder von steigenden Ertragswerten ausgeht. So kann der Cash Flow der Laufenden Rechnung im Vorjahresvergleich deutlich verbessert werden, obwohl die Subventionierung der Nichtberufsunfallversicherung aufgrund des im Frühjahr erfolgten Volksentscheids wieder in den Voranschlag aufgenommen werden musste.
Die Regierung hält jedoch auch fest, dass trotz der merklichen konjunkturellen Erholung Handlungsbedarf für eine strukturelle Bereinigung des Staatshaushalts besteht. So ist durch das deutlich gesunkene Ertragsniveau auch der Cash Flow auf eine Grösse gesunken, welche es nicht mehr erlaubt, die Nettoinvestitionen des Staates in einem mittelfristigen Betrachtungszeitraum zu finanzieren. Dementsprechend wird es die Aufgabe von Landtag und Regierung sein, nicht nur den Zuwachs der laufenden Aufwendungen auf ein finanzierbares Niveau zu senken, sondern auch deren absolute Höhe dergestalt zu korrigieren, dass wieder eine finanzleitbildkonforme Entwicklung ermöglicht wird.
Aufwandüberschuss im Laufenden Haushalt
Der Voranschlag für das Jahr 2005 weist in der Laufenden Rechnung bei einem Ertrag von CHF 788 Mio. und einem Aufwand von CHF 743 Mio. einen Cash Flow von rund CHF 46 Mio. aus, wovon ein Anteil von CHF 30 Mio. auf das Ergebnis aus der Bewirtschaftung der Poolanlagen entfällt, während aus der ordentlichen Staatstätigkeit ein Cash Flow von CHF 16 Mio. resultiert. Nach Berücksichtigung der gesetzlichen Abschreibungen in Höhe von CHF 70 Mio. schliesst der laufende Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von CHF 25 Mio. ab, während im Vorjahresbudget noch ein solcher von CHF 42 Mio. veranschlagt wurde. Diese Verbesserung um rund CHF 17 Mio. konnte dank einem höheren Cash Flow aus der ordentlichen Staatstätigkeit einerseits und einem tieferen Abschreibungsbedarf andererseits erreicht werden. Dabei geht der Voranschlag 2005 von einem Ertragswachstum von CHF 47 Mio. oder 6.6 % aus, welchem eine Aufwandsteigerung von CHF 37 Mio. entgegensteht, was einer Zunahme von 5.3 % entspricht. Diese beinhaltet auch die Wiederaufnahme der Subventionen für die Nichtberufsunfallversicherung, welche bekannterweise aufgrund der vom Landtag beschlossenen Abschaffung im Voranschlag 2004 nicht mehr enthalten war.
Wieder Ertragszuwachs
Nachdem die Einnahmen aus Steuern und Abgaben während zwei Jahren rückläufig waren, kann die Regierung dem Landtag wieder einen Voranschlag mit einem Ertragszuwachs vorlegen. Die Steuern und Abgaben erhöhen sich im Budgetvergleich um CHF 39 Mio. oder 6.6 %. Dabei sind die Zuwächse in erster Linie auf höhere Erträge aus der Mehrwertsteuer sowie der Kapital- und Ertragssteuer zurückzuführen.
Die Vermögenserträge (ohne Erträge aus den Poolanlagen) liegen im Voranschlag 2005 um CHF 8 Mio. über dem Vergleichswert des Vorjahres. Dabei sind es einerseits die an die Dividendenhöhe 2003 angepassten Erträge aus der Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank AG, andererseits jedoch der geplante Verkauf einer vermieteten Liegenschaft im Umfang von CHF 5.5 Mio., welche zu diesem Zuwachs führen. Die Vermögenserträge aus der Bewirtschaftung der Poolanlagen erwartet die Regierung für 2005 in der gleichen Höhe wie für das laufende Jahr.
Aufwandzuwachs vor allem im Beitragsbereich
Die laufenden Aufwendungen sind in den vergangenen Jahren von CHF 588 Mio. im 2000 auf CHF 696 Mio. - das für das laufende Jahr erwartete Aufwandvolumen - angestiegen. Dies bedeutet einen Zuwachs von CHF 108 Mio. in diesem Zeitraum. Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, das starke Wachstum der Aufwandseite einzudämmen und den Zuwachs auf das gesetzlich Zwingende und absolut Notwendige zu begrenzen.
Mit budgetierten CHF 738 Mio. aus ordentlicher Staatstätigkeit erhöhen sich die laufenden Aufwendungen um CHF 37 Mio. oder 5.3 %. Davon entfällt ein Anteil von CHF 7.4 Mio. auf die Wiederaufnahme der NBU-Subvention in den Voranschlag. Des Weiteren erhöhen sich die an die Steuererträge gebundenen Finanzzuweisungen an die Gemeinden im Budgetvergleich um CHF 10.6 Mio. Alleine diese beiden Positionen nehmen damit rund die Hälfte des Aufwandwachstums für sich in Anspruch.
Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der Zusammenfassung verschiedener Amtsstellen in der neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde und der damit verbundenen Verschiebung der entsprechenden Personalaufwendungen um lediglich CHF 0.6 Mio. Die Regierung beantragt beim Landtag einen begrenzten Teuerungsausgleich für das Staatspersonal von 1 %. Beim Sachaufwand, welcher die Ausgaben für Betriebs-, Unterhalts- und Verwaltungskosten umfasst, kann der Kreditrahmen um CHF 1.9 Mio. vermindert werden. Die Beitragsleistungen steigen im Vorjahresvergleich um CHF 27.4 Mio. an. Nebst der bereits erwähnten Budgetierung der NBU-Subvention wirkt sich auch in dieser Aufwandkategorie die Schaffung der neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde durch die Verschiebung der entsprechenden Personal- und Sachaufwendungen der betroffenen Amtsstellen aus. Ohne diese beiden Effekte würden die laufenden Beiträge um CHF 15.9 Mio. oder 4.9 % ansteigen.
Anhaltend hohes Investitionsvolumen
Die Nettoinvestitionen des Jahres 2005 belaufen sich bei Ausgaben von CHF 98 Mio. und Einnahmen von CHF 16 Mio. auf rund CHF 83 Mio. Franken. Damit liegen sie im Vergleich zum Vorjahr deutlich tiefer, in der längerfristigen Betrachtung jedoch auf hohem Niveau.
Ihnen stehen aus der Laufenden Rechnung stammende Finanzierungsmittel von CHF 46 Mio. zur Deckung gegenüber, so dass der Investitionshaushalt mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 37 Mio. abschliesst. Dieser liegt mit einer Verbesserung von CHF 18 Mio. wohl sehr deutlich unter dem Voranschlag 2004. Dennoch reicht das reduzierte Cash Flow-Niveau nicht aus, um die Nettoinvestitionen finanzleitbildkonform zu finanzieren.
Die grösste Ausgabenkategorie bildet im kommenden Jahr die Investitionen für den staatlichen Hochbau. Dabei beansprucht die Realisierung des Landtagsgebäudes mit CHF 15 Mio. den Hauptanteil der für den Hochbau geplanten CHF 22 Mio. Für den Tiefbaubereich wird ein Ausgabenvolumen von CHF 7.8 Mio. veranschlagt, während der Voranschlag für die Gewährung von Wohnbau-, Studien- und anderen Darlehen einen Mittelbedarf von rund CHF 17 Mio. vorsieht. Um CHF 5.2 Mio. reduzieren sich die Beiträge an die Investitionsvorhaben der Gemeinden und anderer subventionsberechtigter Institutionen. Dies ist in erster Linie auf die von der Regierung vorgeschlagene Kürzung der Pauschalsubventionen an die Gemeinden um CHF 4 Mio. zurückzuführen. Die Regierung empfiehlt dem Landtag diese Massnahme aufgrund der Tatsache, dass den Gemeinden im kommenden Jahr durch erhöhte Finanzzuweisungen beträchtlich mehr Mittel zufliessen werden, während das Land - wie bereits aufgezeigt - v.a. bedingt durch gesetzlich gebundene Zahlungsverpflichtungen für das kommende Jahr keinen finanzleitbildkonformen Voranschlag aufweisen kann und mit einem Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von CHF 37 Mio. rechnen muss.
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