pafl: Verordnung über Beherbergungstaxen geändert
(ots)
Vaduz, 23. November (pafl) -
Die Neuausgestaltung von Artikel 25 des Tourismus-Gesetzes ermöglicht die Sanktionierung von Beherbergungsbetrieben, die vorsätzlich gegen die Meldepflicht verstossen. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. November 2004 die Kompetenz zur Bestrafung bei Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht mittels einer Verordnung an die Landespolizei delegiert.
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