pafl: Stellungnahme zum Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
(ots)
Vaduz, 25. November (pafl) -
In der ersten Lesung des Landtags zum Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Die Regierung ist in einer Stellungnahme auf diese Fragen eingegangen und hat diese ausführlich beantwortet. Angesprochen wurden im Wesentlichen der Begriff der zeitlich zusammenhängenden Leistungen, die Vertriebsinformation, Ausnahmen vom Rücktrittsrecht sowie das Inkrafttreten des Gesetzes.
Anlässlich der Eintretensdebatte wurde angeregt, eine Übergangsfrist einzuführen, damit den betroffenen Verbänden genügend Zeit bleibt, sich an das neue Recht anzupassen. Die Regierung berücksichtigt diese Anregung, und wird das Gesetz am 1. Juni 2005 in Kraft setzen. Damit erhalten die betroffenen Unternehmen eine angemessene Frist von fast 6 Monaten, sich an das neue Recht anzupassen.
Dir Regierung weist ebenfalls in ihrer Stellungnahme nochmals darauf hin, dass das Gesetz auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden sind, keine Anwendung findet.
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Amt für Finanzdienstleistungen
René H. Melliger
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