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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme zum Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

(ots)

Vaduz, 25. November (pafl) -

In der ersten Lesung des
Landtags zum Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen 
wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Die Regierung ist in einer 
Stellungnahme auf diese Fragen eingegangen und hat diese ausführlich 
beantwortet. Angesprochen wurden im Wesentlichen der Begriff der 
zeitlich zusammenhängenden Leistungen, die Vertriebsinformation, 
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht sowie das Inkrafttreten des Gesetzes.
Anlässlich der Eintretensdebatte wurde angeregt, eine Übergangsfrist 
einzuführen, damit den betroffenen Verbänden genügend Zeit bleibt, 
sich an das neue Recht anzupassen. Die Regierung berücksichtigt 
diese Anregung, und wird das Gesetz am 1. Juni 2005 in Kraft setzen. 
Damit erhalten die betroffenen Unternehmen eine angemessene Frist 
von fast 6 Monaten, sich an das neue Recht anzupassen.
Dir Regierung weist ebenfalls in ihrer Stellungnahme nochmals darauf 
hin, dass das Gesetz auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieses 
Gesetzes abgeschlossen worden sind, keine Anwendung findet.

Kontakt:

Amt für Finanzdienstleistungen
René H. Melliger
Tel.: +423/236 60 21

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