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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Klarheit für Liechtenstein: Ansprüche sind gegen Tschechien zu richten.

Vaduz, 10. Februar (pafl) -

(ots)

Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass er für das Verfahren gegen Deutschland nicht zuständig ist.

Der Internationale Gerichtshof in Den
Haag hat am Donnerstag eine für Liechtenstein wichtige Klarstellung 
getroffen: Die Ansprüche Liechtensteins wegen der Verletzung seiner 
Souveränität aufgrund der Beschlagnahme liechtensteinischen 
Vermögens in der früheren Tschechoslowakei im Zusammenhang mit dem 
Zweiten Weltkrieg sind nicht gegen Deutschland zu richten.
Deutschland hatte 1995 derartige Beschlagnahmungen 
liechtensteinischen Eigentums für sich beansprucht, das zur 
Begleichung deutscher Reparationsschulden vor allem gegenüber 
Tschechien herangezogen werden könne. Liechtenstein hatte daraufhin 
2001 Klage beim Internationalen Gerichtshof erhoben und beantragt, 
die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu 
erklären, weil es sich durch die Haltung Deutschlands insbesondere 
in seiner staatlichen Souveränität und Neutralität verletzt sah.
Der Internationale Gerichtshof hat nunmehr entschieden, dass 
Deutschland hierfür nicht der richtige Anspruchsgegner sei. Damit 
wird das Fürstentum Liechtenstein jetzt prüfen, welche weiteren 
Schritte unternommen werden, insbesondere ob das für derartige Fälle 
vorgesehene OSZE-Streitbeilegungsverfahren wegen der Enteignungen im 
Jahre 1945 gegen die Tschechische und die Slowakische Republik in 
Gang gesetzt wird.
Zusätzliche Informationen finden sich unter: www.liechtenstein-icj-
case.de oder www.icj-cij.org

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey
Tel.: +423/236 60 55

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