pafl: Klarheit für Liechtenstein: Ansprüche sind gegen Tschechien zu richten.
(ots)Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass er für das Verfahren gegen Deutschland nicht zuständig ist.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Donnerstag eine für Liechtenstein wichtige Klarstellung getroffen: Die Ansprüche Liechtensteins wegen der Verletzung seiner Souveränität aufgrund der Beschlagnahme liechtensteinischen Vermögens in der früheren Tschechoslowakei im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg sind nicht gegen Deutschland zu richten.
Deutschland hatte 1995 derartige Beschlagnahmungen liechtensteinischen Eigentums für sich beansprucht, das zur Begleichung deutscher Reparationsschulden vor allem gegenüber Tschechien herangezogen werden könne. Liechtenstein hatte daraufhin 2001 Klage beim Internationalen Gerichtshof erhoben und beantragt, die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären, weil es sich durch die Haltung Deutschlands insbesondere in seiner staatlichen Souveränität und Neutralität verletzt sah.
Der Internationale Gerichtshof hat nunmehr entschieden, dass Deutschland hierfür nicht der richtige Anspruchsgegner sei. Damit wird das Fürstentum Liechtenstein jetzt prüfen, welche weiteren Schritte unternommen werden, insbesondere ob das für derartige Fälle vorgesehene OSZE-Streitbeilegungsverfahren wegen der Enteignungen im Jahre 1945 gegen die Tschechische und die Slowakische Republik in Gang gesetzt wird.
Zusätzliche Informationen finden sich unter: www.liechtenstein-icj- case.de oder www.icj-cij.org
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