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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Übernahme der 3. Geldwäsche-Richtlinie

(ots)

Vaduz, 15. November (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Übernahme der 3. Geldwäsche-Richtlinie 
(Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des 
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der 
Terrorismusfinanzierung) zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit 
der Übernahme der 3. Geldwäsche-Richtlinie werden die bestehenden 
Anforderungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der 
Terrorismusfinanzierung an die vierzig Empfehlungen der Financial 
Action Task Force (FATF), die im Juni 2003 umfassend überarbeitet 
und erweitert worden sind, angepasst. Die 3. Geldwäsche-Richtlinie 
ersetzt die Richtlinie 91/308/EWG zur Verhinderung der Nutzung des 
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
Der Umsetzungsbedarf der 3. Geldwäsche-Richtlinie ist in 
Liechtenstein begrenzt. Eine Reihe von Regelungen der 3. Geldwäsche- 
Richtlinie wurde bereits durch die Novellierung des 
Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung im Jahre 
2005 vorweggenommen, beziehungsweise diese Regelungen sind 
Gegenstand der derzeitigen Revisionsbestrebungen des Ressorts Justiz 
zur Revision der Strafgesetzgebung. Inwieweit letztere die 
Anforderungen der 3. Geldwäsche-Richtlinie abdecken werden, bleibt 
abzuwarten. Sofern darüber hinaus noch Handlungsbedarf besteht, wird 
dies im Rahmen der Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie 
berücksichtigt. Die Umsetzung wird im Strafgesetzbuch, im 
Sorgfaltspflichtgesetz und der Sorgfaltspflichtverordnung sowie im 
Gesetz über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) 
erfolgen.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Tel.: +423/236 73 73

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