pafl: Übernahme der 3. Geldwäsche-Richtlinie
(ots)
Vaduz, 15. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der 3. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung) zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Übernahme der 3. Geldwäsche-Richtlinie werden die bestehenden Anforderungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an die vierzig Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), die im Juni 2003 umfassend überarbeitet und erweitert worden sind, angepasst. Die 3. Geldwäsche-Richtlinie ersetzt die Richtlinie 91/308/EWG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
Der Umsetzungsbedarf der 3. Geldwäsche-Richtlinie ist in Liechtenstein begrenzt. Eine Reihe von Regelungen der 3. Geldwäsche- Richtlinie wurde bereits durch die Novellierung des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung im Jahre 2005 vorweggenommen, beziehungsweise diese Regelungen sind Gegenstand der derzeitigen Revisionsbestrebungen des Ressorts Justiz zur Revision der Strafgesetzgebung. Inwieweit letztere die Anforderungen der 3. Geldwäsche-Richtlinie abdecken werden, bleibt abzuwarten. Sofern darüber hinaus noch Handlungsbedarf besteht, wird dies im Rahmen der Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie berücksichtigt. Die Umsetzung wird im Strafgesetzbuch, im Sorgfaltspflichtgesetz und der Sorgfaltspflichtverordnung sowie im Gesetz über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgen.
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