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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Polizeigesetz wird modernen Strukturen angepasst

(ots)

Vaduz, 28. März (pafl) -

Um neuen Anforderungen besser
gerecht zu werden, hat die Regierung einen Bericht und Antrag zur 
Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Mit dieser neuen Vorlage werden einige gesetzliche 
Bereiche neu geregelt. Innenminister Martin Meyer: "Das derzeit 
geltende Polizeigesetz stammt bereits aus dem Jahre 1989 und wurde 
bisher einzig in Bezug auf organisatorische Angelegenheiten sowie im 
Zusammenhang mit der Einführung eines Gewaltschutzrechts punktuell 
novelliert."
Polizeiliche Standardmassnahmen werden geregelt
Die Vorlage zum neuen Polizeigesetz regelt unter anderem auch 
Eingriffsbefugnisse der Polizeibeamten. Bisher waren bestimmte 
polizeiliche Standardmassnahmen, die vereinzelt mit Grundrechten 
Berührungspunkte hatten, lediglich im Verordnungswege geregelt. So 
verlangen z.B. gerade neue Erscheinungsformen der Kriminalität 
(organisierte Kriminalität, Terrorismus etc.), dass präventiv bereits
im Vorfeld von strafbaren Handlungen notwendige polizeiliche 
Ermittlungen eingesetzt werden können, um schwere Straftaten zu 
verhindern.
Neu ist nunmehr, dass verschiedene Befugnisse der 
Liechtensteinischen Landespolizei auf eine formell-gesetzliche Stufe 
angehoben wurden. Das bedeutet sowohl für die Bevölkerung als auch 
für die einschreitenden Polizeibeamten eine klare rechtliche 
Grundlage, die den aktuellen gesetzlichen Erfordernissen entspricht. 
In diesem Zusammenhang wird auch der gesamte Befugniskatalog neu 
strukturiert und den heutigen Bedürfnissen entsprechend angepasst.
Gegen Hooligans
Im neuen Polizeigesetz wird ein spezieller Augenmerk der 
Verhinderung von Gewalttätigkeiten bei sportlichen 
Grossveranstaltungen beigemessen. Innenminister Martin Meyer: "Nicht 
nur im Hinblick auf die kommende EURO `08 war es an der Zeit, dass 
nunmehr im notwendigen Einschreiten gegen Hooligans gleiche 
rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, wie sie auch bei unseren 
Nachbarländern bereits gelten." Somit kann das bisher bestehende 
Rechtsgefälle ausgeglichen werden.
Internationale polizeiliche Zusammenarbeit
In Bezug auf polizeiliche Daten, wird das Polizeigesetz an den 
Erfordernissen des Datenschutzgesetzes entsprechend angepasst. 
Namentlich werden Bestimmungen geschaffen, damit besonders sensible 
Personendaten auch weiterhin bearbeitet werden können. In diesem 
Zusammenhang sollen aber auch Regelungen für eine internationale 
polizeiliche Zusammenarbeit geschaffen werden. "Damit ist nunmehr 
gewährleistet, dass wir eine gut funktionierende Brücke zu unseren 
Nachbarländern bauen können. Das Verbrechen macht bekanntlich nicht 
an unseren Landesgrenzen Halt."
Ebenfalls in diesem Kontext sind Normen in einem formellen Gesetz 
vorgesehen, die den notwendigen präventiven-polizeilichen 
Staatsschutz regeln. Bei der Ausarbeitung dieser Vorlage ist eng mit 
dem Datenschutzbeauftragten in Bezug auf datenschutzrechtlich 
relevante Bestimmungen zusammengearbeitet worden.

Pressekontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423/236 60 92
erik.purgstaller@mr.llv.li

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