pafl: Polizeigesetz wird modernen Strukturen angepasst
(ots)
Vaduz, 28. März (pafl) -
Um neuen Anforderungen besser gerecht zu werden, hat die Regierung einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dieser neuen Vorlage werden einige gesetzliche Bereiche neu geregelt. Innenminister Martin Meyer: "Das derzeit geltende Polizeigesetz stammt bereits aus dem Jahre 1989 und wurde bisher einzig in Bezug auf organisatorische Angelegenheiten sowie im Zusammenhang mit der Einführung eines Gewaltschutzrechts punktuell novelliert."
Polizeiliche Standardmassnahmen werden geregelt
Die Vorlage zum neuen Polizeigesetz regelt unter anderem auch Eingriffsbefugnisse der Polizeibeamten. Bisher waren bestimmte polizeiliche Standardmassnahmen, die vereinzelt mit Grundrechten Berührungspunkte hatten, lediglich im Verordnungswege geregelt. So verlangen z.B. gerade neue Erscheinungsformen der Kriminalität (organisierte Kriminalität, Terrorismus etc.), dass präventiv bereits im Vorfeld von strafbaren Handlungen notwendige polizeiliche Ermittlungen eingesetzt werden können, um schwere Straftaten zu verhindern.
Neu ist nunmehr, dass verschiedene Befugnisse der Liechtensteinischen Landespolizei auf eine formell-gesetzliche Stufe angehoben wurden. Das bedeutet sowohl für die Bevölkerung als auch für die einschreitenden Polizeibeamten eine klare rechtliche Grundlage, die den aktuellen gesetzlichen Erfordernissen entspricht. In diesem Zusammenhang wird auch der gesamte Befugniskatalog neu strukturiert und den heutigen Bedürfnissen entsprechend angepasst.
Gegen Hooligans
Im neuen Polizeigesetz wird ein spezieller Augenmerk der Verhinderung von Gewalttätigkeiten bei sportlichen Grossveranstaltungen beigemessen. Innenminister Martin Meyer: "Nicht nur im Hinblick auf die kommende EURO `08 war es an der Zeit, dass nunmehr im notwendigen Einschreiten gegen Hooligans gleiche rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, wie sie auch bei unseren Nachbarländern bereits gelten." Somit kann das bisher bestehende Rechtsgefälle ausgeglichen werden.
Internationale polizeiliche Zusammenarbeit
In Bezug auf polizeiliche Daten, wird das Polizeigesetz an den Erfordernissen des Datenschutzgesetzes entsprechend angepasst. Namentlich werden Bestimmungen geschaffen, damit besonders sensible Personendaten auch weiterhin bearbeitet werden können. In diesem Zusammenhang sollen aber auch Regelungen für eine internationale polizeiliche Zusammenarbeit geschaffen werden. "Damit ist nunmehr gewährleistet, dass wir eine gut funktionierende Brücke zu unseren Nachbarländern bauen können. Das Verbrechen macht bekanntlich nicht an unseren Landesgrenzen Halt."
Ebenfalls in diesem Kontext sind Normen in einem formellen Gesetz vorgesehen, die den notwendigen präventiven-polizeilichen Staatsschutz regeln. Bei der Ausarbeitung dieser Vorlage ist eng mit dem Datenschutzbeauftragten in Bezug auf datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen zusammengearbeitet worden.
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