pafl: Vorsicht vor Internetschwindeleien
(ots)"Gebührenfreie" Angebote locken im Internet
Ein Gratis-Angebot kann unfreiwillig zu einem kostenpflichtigen Abonnement werden. Unternehmen bieten im Internet verschiedene Dienste (Lebensprognose, Sternzeichen, Hausaufgaben, Gewinnspiele usw.) vermeintlich "gratis" an. Nimmt man die Angebote in Anspruch, findet man sich häufig in ungewollten Verträgen und Abonnements wieder; es kommen Rechnungen und Mahnungen.
Für Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher sind die sich zuletzt häufenden Fälle Anlass genug, "um die heimischen Konsumentinnen und Konsumenten vor übereilter Annahme von solchen Internetangeboten zu warnen." Zudem rät er den Betroffenen, "bei Problemen sich umgehend an das Amt für Handel und Transport zu wenden, welches auch für den Konsumentenschutz zuständig ist."
Denn oft hat man es bei diesen vermeintlichen Gratis-Angeboten mit Anbietern zu tun, die durch Drohungen (Inkassobüro, Anwalt, Klage, Pfändung) Kunden zur Zahlung bewegen wollen, ohne dass ein Anspruch auf die Zahlung besteht.
Das System der Anbieter ist immer gleich: Es wird eine einfache Registrierung unter Angabe von wenigen persönlichen Daten gefordert. Wenige Tage danach flattert bereits die erste Rechnung oder sogar eine erste Zahlungsaufforderung ins Haus mit der Begründung, dass man einen Vertrag im Internet geschlossen habe. "Diese Erfahrung haben bereits tausende von Konsumenten in Europa und auch schon einige in Liechtenstein gemacht", warnt auch Wilfried Pircher, Amtsleiter des für Konsumentenschutzfragen zuständigen Amts für Handel und Transport.
Meistens werden Internetseiten nur überflogen und in der Eile wird vergessen, die oft endlosen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Teilnahmebedingungen zu lesen, welche - kleingedruckt - auf ein kostspieliges Abonnement hinweisen.
Beispiel 1
Die 14-jährige Manuela findet eine Web-Site, auf der die Versendung von 100 Gratis-SMS angeboten wird. Unter Angabe ihrer persönlichen Daten meldet sie sich an. Zwar kann sie anschliessend keine SMS verschicken, denn der Dienst funktioniert nicht. Aber einige Tage danach erhält sie eine Rechnung über 150 Franken beziehungsweise bereits eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro.
Beispiel 2
Peter erhält ein E-Mail mit der "Einladung", einen Test über seine Lebenserwartung zu machen. Aufgrund der Formulierung des E-Mails geht er davon aus, dass es sich hierbei um einen kostenlosen Dienst handelt. Die Angaben über die Kosten wären nur nach langem Scrollen ersichtlich geworden. Peter meldet sich auf der Website an und bestätigt somit die Teilnahmebedingungen. Auch er erhält kein Testergebnis, sondern kurz darauf eine Rechnung über 120 Franken.
KASTEN
Tipps gegen die "Internet-Abzocke"
Seien Sie misstrauisch!
Da es sich um Lockangebote handeln kann, bei denen später laufende Kosten entstehen, empfiehlt es sich, stets ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen. Auch im Internet ist nur sehr selten etwas gratis.
Lesen Sie Kleingedrucktes genau!
Bevor sie etwas bestätigen, lesen Sie immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Oft verstecken sich darin Verpflichtungen. Achten Sie auch auf Fristen und eventuelle Kosten.
Speichern Sie wichtige Informationen!
Wichtige Informationen sollten dokumentiert oder gespeichert werden (beispielsweise ein Vertragsabschluss).
Geben Sie keine persönliche Daten bekannt!
Geben Sie beim unverbindlichen Testen von Online-Diensten niemals ihre persönlichen Daten an.
Stornieren Sie nur per Post und Einschreiben!
Stornieren Sie unerwünschte oder versehentlich eingegangene Vertragsabschlüsse immer per Post und mit einem eingeschriebenen Brief. Behalten Sie eine Kopie bei Ihren Unterlagen. In der Regel besteht nach dem Fernabsatzgesetz ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen. Die Frist beginnt mit der Warenlieferung; bei Dienstleistungen aber mit dem Vertragsabschluss. Wenn über dieses Rücktrittsrecht nicht ausreichend belehrt wurde, verlängert es sich auf 3 Monate.
Überdies kann man einen Vertrag, den man vermeintlich als unentgeltliche Leistung geschlossen hat und der sich als entgeltlich herausstellt, binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss anfechten.
Bei Minderjährigen ist zu prüfen, ob zu einem Vertragsabschluss die Zustimmung der Eltern notwendig ist.
Was tun, wenn Sie in die Falle getappt sind?
Wenn Sie trotz aller Vorsicht in die Falle getappt sind, wenden Sie sich an das Amt für Handel und Transport, Fachbereich Konsumentenschutz, Sandra Nitz-Röthlin, Tel. 236 69 92. Hier werden Sie gern über weitere Schritte beraten.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel. +423/236 69 00