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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vorsicht vor Internetschwindeleien

Vaduz, 1. August (pafl) -

(ots)

"Gebührenfreie" Angebote locken im Internet

Ein Gratis-Angebot kann unfreiwillig zu
einem kostenpflichtigen Abonnement werden. Unternehmen bieten im 
Internet verschiedene Dienste (Lebensprognose, Sternzeichen, 
Hausaufgaben, Gewinnspiele usw.) vermeintlich "gratis" an. Nimmt man 
die Angebote in Anspruch, findet man sich häufig in ungewollten 
Verträgen und Abonnements wieder; es kommen Rechnungen und Mahnungen.
Für Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher sind die sich 
zuletzt häufenden Fälle Anlass genug, "um die heimischen 
Konsumentinnen und Konsumenten vor übereilter Annahme von solchen 
Internetangeboten zu warnen." Zudem rät er den Betroffenen, "bei 
Problemen sich umgehend an das Amt für Handel und Transport zu 
wenden, welches auch für den Konsumentenschutz zuständig ist."
Denn oft hat man es bei diesen vermeintlichen Gratis-Angeboten mit
Anbietern zu tun, die durch Drohungen (Inkassobüro, Anwalt, Klage, 
Pfändung) Kunden zur Zahlung bewegen wollen, ohne dass ein Anspruch 
auf die Zahlung besteht.
Das System der Anbieter ist immer gleich: Es wird eine einfache 
Registrierung unter Angabe von wenigen persönlichen Daten gefordert. 
Wenige Tage danach flattert bereits die erste Rechnung oder sogar 
eine erste Zahlungsaufforderung ins Haus mit der Begründung, dass man
einen Vertrag im Internet geschlossen habe. "Diese Erfahrung haben 
bereits tausende von Konsumenten in Europa und auch schon einige in 
Liechtenstein gemacht", warnt auch Wilfried Pircher, Amtsleiter des 
für Konsumentenschutzfragen zuständigen Amts für Handel und 
Transport.
Meistens werden Internetseiten nur überflogen und in der Eile wird
vergessen, die oft endlosen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 
oder die Teilnahmebedingungen zu lesen, welche - kleingedruckt - auf 
ein kostspieliges Abonnement hinweisen.
Beispiel 1
Die 14-jährige Manuela findet eine Web-Site, auf der die 
Versendung von 100 Gratis-SMS angeboten wird. Unter Angabe ihrer 
persönlichen Daten meldet sie sich an. Zwar kann sie anschliessend 
keine SMS verschicken, denn der Dienst funktioniert nicht. Aber 
einige Tage danach erhält sie eine Rechnung über 150 Franken 
beziehungsweise bereits eine Zahlungsaufforderung von einem 
Inkassobüro.
Beispiel 2
Peter erhält ein E-Mail mit der "Einladung", einen Test über seine
Lebenserwartung zu machen. Aufgrund der Formulierung des E-Mails geht
er davon aus, dass es sich hierbei um einen kostenlosen Dienst 
handelt. Die Angaben über die Kosten wären nur nach langem Scrollen 
ersichtlich geworden. Peter meldet sich auf der Website an und 
bestätigt somit die Teilnahmebedingungen. Auch er erhält kein 
Testergebnis, sondern kurz darauf eine Rechnung über 120 Franken.
KASTEN
Tipps gegen die "Internet-Abzocke"
Seien Sie misstrauisch!
Da es sich um Lockangebote handeln kann, bei denen später laufende
Kosten entstehen, empfiehlt es sich, stets ein gesundes Misstrauen an
den Tag zu legen. Auch im Internet ist nur sehr selten etwas gratis.
Lesen Sie Kleingedrucktes genau!
Bevor sie etwas bestätigen, lesen Sie immer die Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen. Oft verstecken sich darin Verpflichtungen. 
Achten Sie auch auf Fristen und eventuelle Kosten.
Speichern Sie wichtige Informationen!
Wichtige Informationen sollten dokumentiert oder gespeichert 
werden (beispielsweise ein Vertragsabschluss).
Geben Sie keine persönliche Daten bekannt!
Geben Sie beim unverbindlichen Testen von Online-Diensten niemals 
ihre persönlichen Daten an.
Stornieren Sie nur per Post und Einschreiben!
Stornieren Sie unerwünschte oder versehentlich eingegangene 
Vertragsabschlüsse immer per Post und mit einem eingeschriebenen 
Brief. Behalten Sie eine Kopie bei Ihren Unterlagen. In der Regel 
besteht nach dem Fernabsatzgesetz ein Rücktrittsrecht von 7 
Werktagen. Die Frist beginnt mit der Warenlieferung; bei 
Dienstleistungen aber mit dem Vertragsabschluss. Wenn über dieses 
Rücktrittsrecht nicht ausreichend belehrt wurde, verlängert es sich 
auf 3 Monate.
Überdies kann man einen Vertrag, den man vermeintlich als 
unentgeltliche Leistung geschlossen hat und der sich als entgeltlich 
herausstellt, binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss anfechten.
Bei Minderjährigen ist zu prüfen, ob zu einem Vertragsabschluss 
die Zustimmung der Eltern notwendig ist.
Was tun, wenn Sie in die Falle getappt sind?
Wenn Sie trotz aller Vorsicht in die Falle getappt sind, wenden 
Sie sich an das Amt für Handel und Transport, Fachbereich 
Konsumentenschutz, Sandra Nitz-Röthlin, Tel. 236 69 92. Hier werden 
Sie gern über weitere Schritte beraten.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel. +423/236 69 00

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