pafl: Zeitgemässes Statistikgesetz in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. September (pafl) - Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zur Revision des Statistikgesetzes verabschiedet. Mit der Revision wird die amtliche Statistik Liechtensteins auf eine zeitgemässe rechtliche Grundlage gestellt.
Die Statistik erfüllt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle in der Bereitstellung und Vermittlung statistischer Informationen über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Der amtlichen Statistik kommt heute die Funktion eines Informationszentrums zu, welches für die öffentliche Diskussion und politische Entscheidfindung von grosser Bedeutung ist. Die Regierung hat deshalb in ihr Programm für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 verschiedene Punkte zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik hin zu einem Führungsinstrument aufgenommen.
Das geltende Gesetz über die amtliche Statistik ist mehr als 30 Jahre alt und entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. So fehlen im Gesetz wichtige statistische Grundsätze wie fachliche Unabhängigkeit, Objektivität und Relevanz der Statistiken. Ungenügend sind auch die Datenschutzbestimmungen des Statistikgesetzes. Für verschiedene der heute erstellten Statistiken fehlt zudem die rechtliche Grundlage.
Ziel der Gesetzesrevision ist es, diese Lücken zu schliessen und den Veränderungen im Produktionsprozess der Statistiken Rechnung zu tragen. Vor 30 Jahren erfolgte die Datenerhebung in erster Linie über Befragungen. Um die Befragten zu entlasten und möglichst wenige Befragungen durchzuführen, werden heute vor allem Registerdaten und andere Verwaltungsdaten für die Erstellung von Statistiken genutzt. Mit der Gesetzesrevision soll deshalb auch eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Führung von Registern und die Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke geschaffen werden.
Von 1950 bis 1975 nahm das Amt für Statistik die Aufgaben der amtlichen Statistik Liechtensteins wahr. 1976 erfolgte die Eingliederung der Statistik in das Amt für Volkswirtschaft. Aufgrund der intensiveren statistischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erweist sich diese Eingliederung der Statistik in eine andere Amtsstelle als zunehmend problematisch. Mit der Gesetzesrevision schlägt die Regierung deshalb vor, wieder ein Amt für Statistik zu schaffen. Auf diese Weise kann dem Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit gemäss dem Europäischen Verhaltenskodex für statistische Ämter Rechnung getragen werden und die Organisationsebene entspricht dem Niveau, wie es in anderen europäischen Ländern üblich ist.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Amt für Volkswirtschaft
Dr. Wilfried Oehry
Tel.: +423/236 64 50