pafl: Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. November (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung schlägt darin vor, die Reihungskriterien, die zu berücksichtigen sind, falls sich auf eine freie Stelle als Grundversorger gemäss Krankenversicherungsgesetz mehrere Personen bewerben, neu festzulegen.
Nach Ansicht der Ärztekammer und des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes entspricht die Regelung, dass Reihungskriterien für die Besetzung einer Stelle in der Bedarfsplanung, die es beim Vorhandensein mehrerer Bewerber zu berücksichtigen gilt, von der Regierung per Verordnung festgelegt werden, nicht mehr den heutigen und auch nicht den zukünftigen Anforderungen. Vielmehr erscheint es den betroffenen Verbänden nahe liegend, dass die Grundvoraussetzungen, die Reihungskriterien und das Bewerbungsverfahren sowie weitere Regelungen, die für eine praxistaugliche Durchführung notwendig sind, von den Verbänden ausgearbeitet und einvernehmlich festgelegt werden.
Dies erlaubt eine wesentlich umfangreichere und detailliertere Regelungsmöglichkeit, als es der Regierung durch Verordnung möglich wäre. Die Verbände sehen auch einen Vorteil darin, dass sie die spätere Anwendung und praktische Handhabung unmittelbar aus der eigenen Erfahrung kennen, wobei bei Veränderung der Voraussetzungen zwischen den Parteien beliebig Abänderungen oder Anpassungen möglich sind. Aus Gründen der Zweckmässigkeit und im Sinne der Verwaltungsvereinfachung schlagen die Verbände deshalb die Abänderung des Art. 16b Abs. 2 vor, sodass die Reihungskriterien nicht von vorneherein als Verordnung durch die Regierung, sondern mit Vereinbarung zwischen den Verbänden festgelegt werden.
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Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
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