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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Datenschutzgesetzes dem Landtag unterbreitet

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Juni (pafl) - Mit Bericht und Antrag hat
die Regierung dem Landtag die Abänderung des Datenschutzgesetzes 
unterbreitet. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des 
Datenschutzgesetzes sollen als Vorbereitung für den 
Schengen/Dublin-Beitritt vor allem die Unabhängigkeit der 
Datenschutzstelle gestärkt und ein Klagerecht eingeführt werden.
Durch die Teilrevision des Datenschutzgesetzes werden die 
Anforderungen an eine nationale Kontrollstelle nach der 
EG-Datenschutzrichtlinie sowie nach dem Schengener 
Durchführungsübereinkommen und nach der Eurodac-Verordnung 
vollständig umgesetzt.
Der Beitritt Liechtensteins zu den Abkommen von Schengen und 
Dublin bringt einen Anschluss Liechtensteins an europäische 
Datenbanken, insbesondere an das Schengen Informationssystem (SIS) 
wie auch an Eurodac, mit sich. Das Schengener 
Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sieht detaillierte Regelungen zur 
Bearbeitung von Personendaten vor. Auf Grund der Wichtigkeit der 
Datenbearbeitung sieht das SDÜ zwei Gremien vor, welche den 
Datenschutz überprüfen: zum einen die nationale Kontrollinstanz und 
zum anderen die gemeinsame Kontrollinstanz. Auch in Bezug auf Eurodac
gibt es eine nationale Kontrollinstanz wie auch eine gemeinsame 
Kontrollinstanz. Die Anforderungen an eine nationale Kontrollinstanz 
entsprechen den Anforderungen an eine nationale Kontrollstelle nach 
der EG-Datenschutzrichtlinie.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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