pafl: Abänderung des Datenschutzgesetzes dem Landtag unterbreitet
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Juni (pafl) - Mit Bericht und Antrag hat die Regierung dem Landtag die Abänderung des Datenschutzgesetzes unterbreitet. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Datenschutzgesetzes sollen als Vorbereitung für den Schengen/Dublin-Beitritt vor allem die Unabhängigkeit der Datenschutzstelle gestärkt und ein Klagerecht eingeführt werden.
Durch die Teilrevision des Datenschutzgesetzes werden die Anforderungen an eine nationale Kontrollstelle nach der EG-Datenschutzrichtlinie sowie nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen und nach der Eurodac-Verordnung vollständig umgesetzt.
Der Beitritt Liechtensteins zu den Abkommen von Schengen und Dublin bringt einen Anschluss Liechtensteins an europäische Datenbanken, insbesondere an das Schengen Informationssystem (SIS) wie auch an Eurodac, mit sich. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sieht detaillierte Regelungen zur Bearbeitung von Personendaten vor. Auf Grund der Wichtigkeit der Datenbearbeitung sieht das SDÜ zwei Gremien vor, welche den Datenschutz überprüfen: zum einen die nationale Kontrollinstanz und zum anderen die gemeinsame Kontrollinstanz. Auch in Bezug auf Eurodac gibt es eine nationale Kontrollinstanz wie auch eine gemeinsame Kontrollinstanz. Die Anforderungen an eine nationale Kontrollinstanz entsprechen den Anforderungen an eine nationale Kontrollstelle nach der EG-Datenschutzrichtlinie.
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