pafl: Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24. November 1983
Vaduz (ots)
Vaduz, 16. Juli (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 24. November 1983 zur Genehmigung. Das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist am 24. November 1983 zur Unterzeichnung aufgelegt worden und am 1. Februar 1988 in Kraft getreten. Es harmonisiert die Gesetzgebungen der Vertragsstaaten im Bereich der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.
Das Opfer bzw. die von ihm abhängigen Hinterbliebenen sind durch denjenigen Staat zu entschädigen, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat, namentlich schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung, begangen wurde, sofern eine Entschädigung nicht in vollem Umfang aus anderen Quellen gedeckt werden kann. Die Wiedergutmachung des Unrechts ist an Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Übereinkommens und an Staatsangehörige aller Mitgliedsstaaten des Europarats zu leisten, die ihren ständigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat haben, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen worden ist. Es müssen zumindest der Verdienstausfall, die Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten, die Bestattungskosten und bei Unterhaltsberechtigten der Ausfall von Unterhalten gedeckt werden.
Das Übereinkommen stellt Grundsätze auf, zu deren Umsetzung sich die Vertragsstaaten verpflichten. Die Ratifikation des Übereinkommens hätte einerseits eine Besserstellung jener Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner zur Folge, die in einem Vertragsstaat des Übereinkommens Opfer eines Gewaltverbrechens werden. Andererseits ist es auch aus Gründen der Gerechtigkeit und der europäischen sozialen Solidarität angezeigt, sich länderübergreifend mit der Lage der Opfer vorsätzlicher Gewalttaten zu befassen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass das Übereinkommen seit dem 11. September 2001 vom Europarat als eines der Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus bezeichnet wird und dadurch wieder mehr Beachtung gefunden hat.
Mit Inkrafttreten des liechtensteinischen Opferhilfegesetzes am 1. April 2008 erfüllt das liechtensteinische Recht die Bestimmungen des Übereinkommens. Weitere rechtliche Anpassungen sind nicht notwendig.
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