pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts - Erleichterung bei Berichtspflichten
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts an den Landtag verabschiedet. Mit der nun dem Landtag zugeleiteten Regierungsvorlage werden die Änderungen in der Richtlinie über die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals in liechtensteinisches Recht umgesetzt.
Demnach soll bei Aktiengesellschaften die Vornahme bestimmter Massnahmen erleichtert werden, die sich auf die Höhe und die Struktur des Kapitals sowie auf deren Eigentumsverhältnisse auswirken. Diese Erleichterungen sind Teil des von der EU-Kommission im Mai 2003 vorgelegten Aktionsplans für Gesellschaftsrecht und Corporate Governance.
Die derzeitigen Kapitalvorschriften der zweiten Gesellschaftsrechtsrichtlinie werden von den Beteiligten in bestimmten Punkten als zu starr und teuer empfunden. "Aus diesem Grund sieht die neue Richtlinie die Möglichkeit vor, unter bestimmten Bedingungen spezielle Berichtspflichten abzuschaffen und gewisse Änderungen in der Besitzstruktur zu erleichtern", erläutert Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als zuständiger Justizminister und ergänzt: "Diese Änderungen werden die Gesellschaften in die Lage versetzen, rascher und kostengünstiger auf Marktentwicklungen zu reagieren."
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