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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Aufhebung des Wirtschaftsmassnahmengesetzes - Schaffung eines Sanktionsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend
die Totalrevision des Gesetzes über die Massnahmen im 
Wirtschafsverkehr mit fremden Staaten verabschiedet. Es soll 
aufgehoben und durch ein Gesetz zur Durchsetzung internationaler 
Sanktionen (ISG) ersetzt werden.
Internationale Sanktionen haben in den letzten Jahren an Bedeutung
gewonnen, mit direktem Einfluss auf Liechtenstein und dessen 
Finanzplatz. Als UNO-Mitglied ist Liechtenstein auch völkerrechtlich 
verpflichtet, Sanktionen der Vereinten Nationen umzusetzen. Die 
Einhaltung dieser Sanktionen wird von der internationalen 
Gemeinschaft und einer Vielzahl Nicht-Regierungs-Organisationen 
überwacht und begleitet. Mangelhafte Umsetzung birgt grosse 
Reputationsrisiken für die betreffenden Staaten und insbesondere auch
für deren Finanzplätze.
Aus Anlass seiner UNO-Mitgliedschaft hat Liechtenstein 1991 zur 
innerstaatlichen Umsetzung der vom Sicherheitsrat erlassenen 
nichtmilitärischen Massnahmen das Gesetz über Massnahmen im 
Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten (Wirtschaftsmassnahmengesetz) 
geschaffen. Auf dessen Grundlage setzt Liechtenstein gleichfalls die 
Sanktionen um, welche die EU im Rahmen ihrer Gemeinsamen Aussen- und 
Sicherheitspolitik erlässt, und mit welchen sich Liechtenstein im 
Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und den 
EWR-/EFTA-Staaten, und auf der Grundlage seiner aussenpolitischen 
Prioritäten, assoziiert.
Um dem Wandel der letzten Jahre im Bereich der internationalen 
Sanktionen gerecht zu werden, ist nach Ansicht der Regierung die 
Totalrevision des Wirtschaftsmassnahmengesetzes angezeigt. Mit dem 
Entwurf eines neuen Sanktionengesetzes wird nun der Anwendungsbereich
desselben auf die Durchsetzung internationaler Sanktionen im Sinne 
einer Anpassung an die bisherige Praxis eingegrenzt. Des Weiteren 
werden die bisher fehlenden notwendigen Grundlagen zur 
Datenbearbeitung geschaffen, um den Erfordernissen des Datenschutzes 
gerecht zu werden. Ferner wird im ISG die in einzelnen Verordnungen 
unterschiedlich geregelte Zusammenarbeit mit den ausländischen 
Behörden sowie den Vereinten Nationen und deren Gremien unter die 
gleichen Rahmenbedingungen gestellt. Schliesslich wird der 
Strafrahmen für Widerhandlungen gegen Massnahmen angehoben, unter 
anderem, um eine verbesserte Präventivwirkung zu erzielen.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Anne-Sophie Constans-Lampert, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 88

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