pafl: Aufhebung des Wirtschaftsmassnahmengesetzes - Schaffung eines Sanktionsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Massnahmen im Wirtschafsverkehr mit fremden Staaten verabschiedet. Es soll aufgehoben und durch ein Gesetz zur Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) ersetzt werden.
Internationale Sanktionen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, mit direktem Einfluss auf Liechtenstein und dessen Finanzplatz. Als UNO-Mitglied ist Liechtenstein auch völkerrechtlich verpflichtet, Sanktionen der Vereinten Nationen umzusetzen. Die Einhaltung dieser Sanktionen wird von der internationalen Gemeinschaft und einer Vielzahl Nicht-Regierungs-Organisationen überwacht und begleitet. Mangelhafte Umsetzung birgt grosse Reputationsrisiken für die betreffenden Staaten und insbesondere auch für deren Finanzplätze.
Aus Anlass seiner UNO-Mitgliedschaft hat Liechtenstein 1991 zur innerstaatlichen Umsetzung der vom Sicherheitsrat erlassenen nichtmilitärischen Massnahmen das Gesetz über Massnahmen im Wirtschaftsverkehr mit fremden Staaten (Wirtschaftsmassnahmengesetz) geschaffen. Auf dessen Grundlage setzt Liechtenstein gleichfalls die Sanktionen um, welche die EU im Rahmen ihrer Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik erlässt, und mit welchen sich Liechtenstein im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und den EWR-/EFTA-Staaten, und auf der Grundlage seiner aussenpolitischen Prioritäten, assoziiert.
Um dem Wandel der letzten Jahre im Bereich der internationalen Sanktionen gerecht zu werden, ist nach Ansicht der Regierung die Totalrevision des Wirtschaftsmassnahmengesetzes angezeigt. Mit dem Entwurf eines neuen Sanktionengesetzes wird nun der Anwendungsbereich desselben auf die Durchsetzung internationaler Sanktionen im Sinne einer Anpassung an die bisherige Praxis eingegrenzt. Des Weiteren werden die bisher fehlenden notwendigen Grundlagen zur Datenbearbeitung geschaffen, um den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht zu werden. Ferner wird im ISG die in einzelnen Verordnungen unterschiedlich geregelte Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden sowie den Vereinten Nationen und deren Gremien unter die gleichen Rahmenbedingungen gestellt. Schliesslich wird der Strafrahmen für Widerhandlungen gegen Massnahmen angehoben, unter anderem, um eine verbesserte Präventivwirkung zu erzielen.
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Anne-Sophie Constans-Lampert, Mitarbeiterin der Regierung
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