pafl: Schaffung klarer Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung diverser Gesetze für die Bearbeitung von Personendaten verabschiedet. Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen durch Behörden geschaffen bzw. angepasst.
Das Datenschutzgesetz verlangt, dass jegliche Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten oder von Persönlichkeitsprofilen durch Behörden ausdrücklich in einem formellen Gesetz festgelegt ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass Daten über ein Abrufverfahren zugänglich gemacht werden. Dieses Erfordernis muss erfüllt sein, sobald Daten tatsächlich bearbeitet werden.
Eine von der Regierung vorgenommene Überprüfung hat ergeben, dass in bestimmten Fällen die vom Datenschutzgesetz geforderte gesetzliche Grundlage teilweise noch nicht vorhanden oder allenfalls ungenügend ist. Der nun verabschiedete Bericht und Antrag umfasst deshalb diejenigen Gesetzesänderungen, mit welchen - basierend auf den eingegangenen Rückmeldungen - die Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Datensammlungen bei den Behörden den Erfordernissen des Datenschutzgesetzes angepasst werden. Dies betrifft allesamt bereits bestehende Datenbearbeitungen; es werden mit den Gesetzesanpassungen keine neuen Datenbearbeitungen eingeführt.
Kontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34