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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung klarer Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 30. September 2008 einen Bericht und Antrag 
betreffend die Abänderung diverser Gesetze für die Bearbeitung von 
Personendaten verabschiedet. Mit der Vorlage werden die gesetzlichen 
Grundlagen für die Bearbeitung besonders schützenswerter 
Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen durch Behörden 
geschaffen bzw. angepasst.
Das Datenschutzgesetz verlangt, dass jegliche Bearbeitung 
besonders schützenswerter Personendaten oder von 
Persönlichkeitsprofilen durch Behörden ausdrücklich in einem 
formellen Gesetz festgelegt ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass 
Daten über ein Abrufverfahren zugänglich gemacht werden. Dieses 
Erfordernis muss erfüllt sein, sobald Daten tatsächlich bearbeitet 
werden.
Eine von der Regierung vorgenommene Überprüfung hat ergeben, dass 
in bestimmten Fällen die vom Datenschutzgesetz geforderte gesetzliche
Grundlage teilweise noch nicht vorhanden oder allenfalls ungenügend 
ist. Der nun verabschiedete Bericht und Antrag umfasst deshalb 
diejenigen Gesetzesänderungen, mit welchen - basierend auf den 
eingegangenen Rückmeldungen - die Rechtsgrundlagen für den Betrieb 
von Datensammlungen bei den Behörden den Erfordernissen des 
Datenschutzgesetzes angepasst werden. Dies betrifft allesamt bereits 
bestehende Datenbearbeitungen; es werden mit den Gesetzesanpassungen 
keine neuen Datenbearbeitungen eingeführt.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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