pafl: Operativer Start der Schengen-Übergangslösung mit der Schweiz - Liechtenstein plant Schengen-Beitritt per 1. November 2009
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. Dezember (pafl) - An einer Medienorientierung vom 11. Dezember 2008 präsentierte Regierungsrat Martin Meyer beim Grenzübergang Schaanwald zusammen mit Hans Peter Walch, Leiter Ausländer- und Passamt, Heinrich Hilty, Postenchef Grenzwachtkorps und Polizeichef Adrian Hasler die operative Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich in den nächsten Wochen. Aufgrund des Ratifizierungsprozesses innerhalb der Europäischen Union werden die Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten Mitglied des Schengen-Raumes. Aus diesem Grund wird eine mit der Schweiz und mit der Europäischen Union abgestimmte praktikable Übergangslösung notwendig.
Liechtenstein hat das Schengen- und Dublin-Abkommen bereits am 21. Juni 2006 paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 28. Februar 2008 in Brüssel. Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat das Abkommen am 27. Juni 2008 genehmigt und ratifiziert. "Es ist geplant, dass im Laufe der nächsten Wochen die offiziellen Ratifikationsdokumente in Brüssel hinterlegt werden", so Regierungsrat Martin Meyer.
Geplanter Beitritt per 1. November 2009 - landesinterne Umsetzung läuft planmässig
"Das genaue Beitrittsdatum kann derzeit aber noch definitiv nicht genannt werden, weil Liechtenstein keinen Einfluss auf den Ratifizierungsprozess innerhalb der Europäischen Union hat", so Regierungsrat Martin Meyer. Aufgrund der vorliegenden Termin- und Zeitplanung geht die Regierung jedoch davon aus, dass im Rahmen eines raschen Ratifizierungsprozesses Liechtenstein bis spätestens 1. November 2009 Mitglied des Schengen-Raumes werden kann. Innerstaatlich wurden zwischenzeitlich die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schengen-Beitritt geschaffen. Ausserdem laufen der personelle und organisatorische Aufbau des Sirene-Büros bei der Landespolizei sowie des Dublin-Büros beim Ausländer- und Passamt gemäss Regierungsrat Meyer planmässig.
Praktikable Übergangslösung erarbeitet
Da die Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten Mitglied des Schengen-Raumes werden, wird bis zum Beitrittszeitpunkt für Liechtenstein eine Übergangslösung notwendig, da die schweizerisch-liechtensteinische Grenze gemäss dem Schengener-Grenzkodex formell eine Schengen-Aussengrenze darstellt und folglich überwacht werden muss. Die von der Schweiz vorgeschlagene und von der Europäischen Union akzeptierte Übergangslösung beinhaltet dabei insbesondere Massnahmen, welche einerseits die Überwachung der gemeinsamen, offenen Zollgrenze und andererseits die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen betreffen. Die nun vorliegende Übergangslösung ist verhältnismässig und ermöglicht es, sowohl dem Zollvertrag als auch dem Schengen- und Dublin-Abkommen gerecht zu werden. So werden die EU-Vorgaben insbesondere durch Einführung von Videoüberwachungsanlagen an den liechtensteinisch-schweizerischen Grenzübergängen in Fahrtrichtung Schweiz, durch die Vornahme gemeinsamer Lageanalysen sowie durch den Einsatz mobiler Kontrollen im Anlassfall im grenznahen Raum der Schweiz umgesetzt.
Unbürokratische Visa-Regelung für Drittstaatsangehörige
Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen wird ein Teil der in Liechtenstein ansässigen Drittstaatsangehörigen visumspflichtig, genauso wie diese es schon heute bei einem Grenzübertritt nach Österreich sind. Aus diesem Grund haben in Liechtenstein ansässige Drittstaatsangehörige ein Schengen-Visum zu beantragen. In den vergangenen Wochen wurden die Drittstaatsangehörigen deshalb persönlich vom zuständigen Ausländer- und Passamt informiert und es wurden Vorkehrungen für eine unbürokratische Regelung getroffen.
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in Liechtenstein sich nach wie vor ungehindert über die Grenze in die Schweiz begeben können. Auch Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz wohnen und in Liechtenstein arbeiten, erfahren keine Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit. Liechtenstein anerkennt einseitig deren schweizerische Aufenthaltstitel als gültigen Einreisetitel nach Liechtenstein.
Zeitlich klar beschränkte Übergangslösung
Die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an den Grenzübergängen Schweiz-Liechtenstein, der 24-Stunden-Betrieb im grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Schaanwald-Tisis sowie die getroffenen Vereinbarungen im Visa-Bereich sind zeitlich begrenzte Massnahmen, welche frühestens mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen beginnen. Sie enden spätestens mit dem Schengen-Beitritt Liechtensteins. Aufgrund des geplanten Beitrittsdatums Liechtensteins zum Schengen-Raum per 1. November 2009 wird die Übergangslösung voraussichtlich nur von kurzer Dauer sein.
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 40