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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Operativer Start der Schengen-Übergangslösung mit der Schweiz - Liechtenstein plant Schengen-Beitritt per 1. November 2009

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. Dezember (pafl) - An einer
Medienorientierung vom 11. Dezember 2008 präsentierte Regierungsrat 
Martin Meyer beim Grenzübergang Schaanwald zusammen mit Hans Peter 
Walch, Leiter Ausländer- und Passamt, Heinrich Hilty, Postenchef 
Grenzwachtkorps und Polizeichef Adrian Hasler die operative 
Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich in den nächsten Wochen. Aufgrund
des Ratifizierungsprozesses innerhalb der Europäischen Union werden 
die Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten Mitglied 
des Schengen-Raumes. Aus diesem Grund wird eine mit der Schweiz und 
mit der Europäischen Union abgestimmte praktikable Übergangslösung 
notwendig.
Liechtenstein hat das Schengen- und Dublin-Abkommen bereits am 21.
Juni 2006 paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 
28. Februar 2008 in Brüssel. Der Landtag des Fürstentums 
Liechtenstein hat das Abkommen am 27. Juni 2008 genehmigt und 
ratifiziert. "Es ist geplant, dass im Laufe der nächsten Wochen die 
offiziellen Ratifikationsdokumente in Brüssel hinterlegt werden", so 
Regierungsrat Martin Meyer.
Geplanter Beitritt per 1. November 2009 - landesinterne Umsetzung 
läuft planmässig
"Das genaue Beitrittsdatum kann derzeit aber noch definitiv nicht 
genannt werden, weil Liechtenstein keinen Einfluss auf den 
Ratifizierungsprozess innerhalb der Europäischen Union hat", so 
Regierungsrat Martin Meyer. Aufgrund der vorliegenden Termin- und 
Zeitplanung geht die Regierung jedoch davon aus, dass im Rahmen eines
raschen Ratifizierungsprozesses Liechtenstein bis spätestens 1. 
November 2009 Mitglied des Schengen-Raumes werden kann. 
Innerstaatlich wurden zwischenzeitlich die gesetzlichen 
Voraussetzungen für einen Schengen-Beitritt geschaffen. Ausserdem 
laufen der personelle und organisatorische Aufbau des Sirene-Büros 
bei der Landespolizei sowie des Dublin-Büros beim Ausländer- und 
Passamt gemäss Regierungsrat Meyer planmässig.
Praktikable Übergangslösung erarbeitet
Da die Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten 
Mitglied des Schengen-Raumes werden, wird bis zum Beitrittszeitpunkt 
für Liechtenstein eine Übergangslösung notwendig, da die 
schweizerisch-liechtensteinische Grenze gemäss dem 
Schengener-Grenzkodex formell eine Schengen-Aussengrenze darstellt 
und folglich überwacht werden muss. Die von der Schweiz 
vorgeschlagene und von der Europäischen Union akzeptierte 
Übergangslösung beinhaltet dabei insbesondere Massnahmen, welche 
einerseits die Überwachung der gemeinsamen, offenen Zollgrenze und 
andererseits die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von 
Drittstaatsangehörigen betreffen. Die nun vorliegende Übergangslösung
ist verhältnismässig und ermöglicht es, sowohl dem Zollvertrag als 
auch dem Schengen- und Dublin-Abkommen gerecht zu werden. So werden 
die EU-Vorgaben insbesondere durch Einführung von 
Videoüberwachungsanlagen an den liechtensteinisch-schweizerischen 
Grenzübergängen in Fahrtrichtung Schweiz, durch die Vornahme 
gemeinsamer Lageanalysen sowie durch den Einsatz mobiler Kontrollen 
im Anlassfall im grenznahen Raum der Schweiz umgesetzt.
Unbürokratische Visa-Regelung für Drittstaatsangehörige
Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen wird ein Teil der in 
Liechtenstein ansässigen Drittstaatsangehörigen visumspflichtig, 
genauso wie diese es schon heute bei einem Grenzübertritt nach 
Österreich sind. Aus diesem Grund haben in Liechtenstein ansässige 
Drittstaatsangehörige ein Schengen-Visum zu beantragen. In den 
vergangenen Wochen wurden die Drittstaatsangehörigen deshalb 
persönlich vom zuständigen Ausländer- und Passamt informiert und es 
wurden Vorkehrungen für eine unbürokratische Regelung getroffen.
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass 
Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in Liechtenstein 
sich nach wie vor ungehindert über die Grenze in die Schweiz begeben 
können. Auch Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz wohnen und in 
Liechtenstein arbeiten, erfahren keine Einschränkungen in ihrer 
Bewegungsfreiheit. Liechtenstein anerkennt einseitig deren 
schweizerische Aufenthaltstitel als gültigen Einreisetitel nach 
Liechtenstein.
Zeitlich klar beschränkte Übergangslösung
Die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an den 
Grenzübergängen Schweiz-Liechtenstein, der 24-Stunden-Betrieb im 
grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Schaanwald-Tisis sowie die 
getroffenen Vereinbarungen im Visa-Bereich sind zeitlich begrenzte 
Massnahmen, welche frühestens mit dem Beitritt der Schweiz zu 
Schengen beginnen. Sie enden spätestens mit dem Schengen-Beitritt 
Liechtensteins. Aufgrund des geplanten Beitrittsdatums Liechtensteins
zum Schengen-Raum per 1. November 2009 wird die Übergangslösung 
voraussichtlich nur von kurzer Dauer sein.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 40

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