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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung von Verkehrsverordnungen

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 die Chauffeurzulassungsverordnung, 
die Verkehrszulassungsverordnung und die Verordnung über technische 
Anforderungen an Strassenfahrzeuge geändert.
Wer ab dem 1. September 2009 mit Bussen, Kleinbussen oder 
Lastwagen Güter oder Personen transportieren will, muss einen 
Fähigkeitsausweis erwerben und sich regelmässig weiterbilden. 
Liechtensteinische Chauffeure müssen damit künftig die gleichen 
Voraussetzungen erfüllen wie die Kollegen in der EU. Bis anhin war 
vorgesehen, den jeweiligen Fähigkeitsausweis durch einen Eintrag im 
Führerausweis zu visualisieren. Wie sich inzwischen herausgestellt 
hat, wird dies aus Platzgründen nicht immer möglich sein. Aus diesem 
Grund erfolgt der Nachweis vorerst mittels einer separaten Karte, 
wobei für die Betroffenen keine Mehrkosten entstehen.
Nachdem sich zeigte, dass die EU die Modalitäten des 
Übergangsrechts für bisherige Inhaber von Führerausweisen der 
Kategorien C und D und der Unterkategorien C1 und D1 milder 
interpretiert als Liechtenstein, passt sich Liechtenstein auch in 
diesem Punkt der EU an. Bisherige Ausweisinhaber benötigen somit den 
Fähigkeitsausweis für den Personentransport erst ab September 2013 
und jenen für den Gütertransport ab September 2014. Die Ausweise 
werden ihnen prüfungsfrei erteilt. Punktuelle Änderungen bei den 
Prüfungsmodalitäten erlauben im Weiteren eine Optimierung bei den 
Prüfungen. Dies ermöglicht zeitliche und finanzielle Einsparungen im 
Prüfungswesen, von denen alle Beteiligten profitieren.
Die Verkehrszulassungsverordnung wurde der neuen 
Strassentransportgesetzgebung angepasst. Bei der Abänderung der 
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge 
geht es um eine Konkretisierung der Geräuschmessung.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

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