pafl: Abänderung von Verkehrsverordnungen
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 die Chauffeurzulassungsverordnung, die Verkehrszulassungsverordnung und die Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge geändert.
Wer ab dem 1. September 2009 mit Bussen, Kleinbussen oder Lastwagen Güter oder Personen transportieren will, muss einen Fähigkeitsausweis erwerben und sich regelmässig weiterbilden. Liechtensteinische Chauffeure müssen damit künftig die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die Kollegen in der EU. Bis anhin war vorgesehen, den jeweiligen Fähigkeitsausweis durch einen Eintrag im Führerausweis zu visualisieren. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wird dies aus Platzgründen nicht immer möglich sein. Aus diesem Grund erfolgt der Nachweis vorerst mittels einer separaten Karte, wobei für die Betroffenen keine Mehrkosten entstehen.
Nachdem sich zeigte, dass die EU die Modalitäten des Übergangsrechts für bisherige Inhaber von Führerausweisen der Kategorien C und D und der Unterkategorien C1 und D1 milder interpretiert als Liechtenstein, passt sich Liechtenstein auch in diesem Punkt der EU an. Bisherige Ausweisinhaber benötigen somit den Fähigkeitsausweis für den Personentransport erst ab September 2013 und jenen für den Gütertransport ab September 2014. Die Ausweise werden ihnen prüfungsfrei erteilt. Punktuelle Änderungen bei den Prüfungsmodalitäten erlauben im Weiteren eine Optimierung bei den Prüfungen. Dies ermöglicht zeitliche und finanzielle Einsparungen im Prüfungswesen, von denen alle Beteiligten profitieren.
Die Verkehrszulassungsverordnung wurde der neuen Strassentransportgesetzgebung angepasst. Bei der Abänderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge geht es um eine Konkretisierung der Geräuschmessung.
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Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
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