pafl: Mehr Sicherheit im grenzüberschreitenden Verkehr
Vaduz (ots)
Vaduz, 6. März (pafl) - Vor kurzem informierte das Amt für Handel und Transport über die von der Europäischen Union geplante obligatorische, summarische Voraus-Anmeldepflicht für alle Ein- und Ausfuhren. Diese summarische Vorausanmeldung für Sendungen, die aus oder nach Nicht-EU-Staaten ein- oder ausgeführt werden, soll der verstärkten Überwachung des internationalen Warenverkehrs dienen und stellt so eine von mehreren Massnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus dar. Die Einführung dieses Obligatoriums war auf den 1. Juli 2009 vorgesehen.
Der Ausschuss für den Zollkodex der Europäischen Kommission hat nun entschieden, die summarische Vorausanmeldung in einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010 auf fakultativer Basis anzuwenden. Dies bedeutet, dass diese Sicherheitsmassnahme erst ab dem 1. Januar 2011 obligatorisch wird. Dieses Verfahren findet im Rahmen des zwischen der Schweiz und der EU bestehenden Güterverkehrsabkommen auch in Liechtenstein Anwendung. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher begrüsst diesen Entscheid, da dieser allen Betroffenen vorteilhaftere Rahmenbedingungen für die verfahrenstechnische Umsetzung schafft.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Handel und Transport bereitgestellt: www.aht.llv.li
Bei Fragen steht das Amt für Handel und Transport gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Daniel Keller, Abteilungsleiter Warenverkehr
T +423 236 69 08