pafl: Regierung verabschiedet Vorlage zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (Cyber Crime)
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. März 2009 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches mit Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung verschiedener Delikte im Zusammenhang mit Computerkriminalität (Cyber Crime) zuhanden des Landtags verabschiedet. Liechtenstein hat das Übereinkommen vom 23. November 2001 über die Computerkriminalität (Cyber Crime Convention, CCC) einschliesslich des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 anlässlich der Jubiläumsfeier Liechtensteins beim Europarat (30 Jahre Mitgliedschaft) am 17. November 2008 in Strassburg unterzeichnet.
Das Übereinkommen samt Zusatzprotokoll ist ein Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit den neuen Informationstechnologien. Es strebt eine Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen in Bezug auf die zu ahndenden Vergehen, die Definition der Untersuchungs- und Strafverfolgungsverfahren sowie die Errichtung eines schnellen und effektiven Systems der internationalen Zusammenarbeit an. Das Übereinkommen ist das erste internationale Rechtsinstrument zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität. Es ist zudem direkt relevant für die verbesserte Zusammenarbeit im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus. Das Zusatzprotokoll weitet den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Straftaten rassistischer oder fremdenfeindlicher Art aus und stellt damit ein wichtiges internationales Instrument im Kampf gegen Rassismus dar.
Die Wegbereitung für die Umsetzung des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls soll nun durch eine Revision des liechtensteinischen Strafgesetzbuches mit der Schaffung neuer Straftatbestände vorgenommen werden. Als Rezeptionsvorlage dient das österreichische Strafgesetzbuch.
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Ressort Justiz
Angelika Madlener, Mitarbeiterin der Regierung
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