pafl: Briefliche Stimmabgabe: Unterschrift nicht vergessen
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. März (pafl) - Anlässlich der Landtagswahl 2009 haben 12'591 Stimmberechtigte, dies entspricht 80,5 Prozent der abgegebenen Stimmen, von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch gemacht. 200 briefliche Stimmabgaben mussten von den Wahlkommissionen der Gemeinden für ungültig erklärt werden; ein Grossteil davon, nämlich 156 briefliche Stimmabgaben, weil auf der Stimmkarte die Unterschrift des oder der Stimmberechtigten fehlte.
Die Regierung ruft deshalb alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, bei den bevorstehenden Volksabstimmungen vom 27. und 29. März 2009 im Rahmen der brieflichen Stimmabgabe die auf der Stimmkarte vorgedruckte Erklärung für die briefliche Stimmabgabe persönlich zu unterzeichnen. Die unterzeichnete Stimmkarte ist zusammen mit den Stimmkuverts für die beiden Volksabstimmungen im amtlich vorgedruckten und eigens für die Abstimmungen gekennzeichneten Zustellkuvert zu verschliessen, sowie auf dem Postweg an die zuständige Gemeinde zu schicken oder bei der Gemeinde abzugeben.
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Regierungskanzlei
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