pafl: Rechtshilfeersuchen Liechtensteins abgelehnt
Vaduz (ots)
Vaduz, 7. April (pafl) - Liechtenstein stellte im Rahmen der Ermittlungen betreffend den Datendiebstahl bei einer liechtensteinischen Bank ein Rechtshilfeersuchen an die Vereinigten Staaten von Amerika. Dieses wurde nun abschlägig beantwortet.
"Aus liechtensteinischer Sicht wären alle Voraussetzungen zur Erteilung der Rechtshilfe gegeben. Aus diesem Grund bedauere ich die Entscheidung des U.S. Department of Justice", betont Justizministerin Aurelia Frick.
Das Ressort Justiz hat sein Bedauern und seinen Rechtsstandpunkt in einem Brief an die US-Behörden übermittelt und bittet diese um eine ausführliche Darlegung der Gründe für diesen Negativbescheid.
Liechtenstein hat seit Juli 2002 einen Vertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika, welcher die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (MLAT) regelt.
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