pafl: Rahmenvertrag betreffend fremdenpolizeiliche Zusammenarbeit mit der Schweiz
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zu einem Rahmenvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich der fremdenpolizeilichen Zusammenarbeit.
Der Rahmenvertrag wurde am 3. Dezember 2008 von Regierungschef Otmar Hasler und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern unterzeichnet.
Die Inkraftsetzung von Schengen in Liechtenstein bedingt eine Anpassung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Ausländerbereich sowie bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit und namentlich der Wahrnehmung von polizeilichen Aufgaben durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Grenzraum an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze.
Liechtenstein und die Schweiz hatten deshalb entschieden, die teilweise überholten rechtlichen Grundlagen aus dem Jahre 1963 und die dazugehörige Vereinbarung von 1994 sowie die Notenaustausche aus den Jahren 2003 und 2004 durch eine neue rechtliche Grundlage zu ersetzen. Der Rahmenvertrag soll alle im Ausländerbereich liegenden Themen zwischen Liechtenstein und der Schweiz unter Berücksichtigung von "Schengen", des trilateralen Polizeikooperationsvertrags, des EFTA-Übereinkommens, des EWR-Abkommens und des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und der jeweiligen nationalen Ausländergesetzgebungen regeln. Darunter fällt die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts. Im Weiteren soll die bilaterale Zusammenarbeit bezüglich der Wahrnehmung von bestimmten polizeilichen Aufgaben durch die Eidgenössische Zollverwaltung im Grenzraum an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze geregelt werden. Der Zollvertrag und der Polizeikooperationsvertrag von 1999 bleiben von diesem neuen Rahmenvertrag unberührt.
Der Rahmenvertrag tritt erst in Kraft, wenn die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands durch Beschluss des Rates der EU für Liechtenstein erfolgt ist.
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