pafl: Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. Juli (pafl) - In der Regierungssitzung vom 14. Juli 2009 wurde der Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Mit den vorgeschlagenen Regierungsvorlagen soll die EWR-Richtlinie 2006/43/EG ("Abschlussprüferrichtlinie") in Liechtenstein umgesetzt werden.
Die Abschlussprüferrichtlinie bezweckt insbesondere die Angleichung der Anforderungen an die Abschlussprüfung an internationale Gepflogenheiten. "Der dadurch erreichte hohe Prüfungsstandard soll ein Mehr an Zuverlässigkeit bei der Rechnungslegung von Unternehmen gewährleisten", betont Regierungsrätin Aurelia Frick. Die Richtlinie definiert für die mit der Durchführung von Abschlussprüfungen betrauten Personen und Gesellschaften Pflichten in den Bereichen Zulassung, Weiterbildung, Standesregeln, Qualitätssicherung und Prüfungsdurchführung. Darüber hinaus schreibt sie eine bessere öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer vor und fördert die internationale Zusammenarbeit.
Aufgrund der Fülle neuer Anforderungen und Pflichten im Bereich der Abschlussprüfung wurde das Projekt auch zum Anlass genommen, die in Liechtenstein geltenden Prüfungspflichten einer eingehenden Analyse zu unterziehen. Aufgrund dessen wird nun vorgeschlagen, diese Prüfungspflichten zeitgemässer auszugestalten. So soll neben der Abschlussprüfung, welche hohen Anforderungen unterliegt und für kleine Gesellschaften mitunter als unverhältnismässig erscheint, eine erleichterte Prüfung, eine so genannte "prüferische Durchsicht (Review)", nach schweizerischem Vorbild eingeführt werden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. September 2009.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
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