pafl: Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung: Bericht und Antrag verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Juni (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in das EWR-Abkommen zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann, des Gesetzes über die Vermittlerämter sowie des Gesetzes über den Versicherungsvertrag soll die Richtlinie in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie untersagt jegliche geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Die Richtlinie betrifft Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit unabhängig von der individuellen Situation des Endverbrauchers zur Verfügung stehen und ausserhalb des Bereichs des Privat- und Familienlebens angeboten werden.
Versicherungen und verwandte Finanzdienstleistungen werden von der Richtlinie hervorgehoben, indem unterschiedliche Prämien und Leistungen für Männer und Frauen verboten werden. Nicht von der Richtlinie umfasst werden Medien- und Werbeinhalte, die Bereiche Bildung sowie Beschäftigung und Beruf und selbständige Tätigkeiten.
Geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen sind allerdings nur unzulässig, sofern sie nicht durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Als unzulässige Diskriminierung gelten auch die Schlechterstellung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft, Belästigung, sexueller Belästigung und die Aufforderung zur Diskriminierung. Die Mitgliedstaaten sollen bei jedem Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zuerkennen. Die Richtlinie verlangt wirksame, verhältnismässige und abschreckende Sanktionen.
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Ressort Familie und Chancengleichheit
Patricia Wildhaber
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