pafl: Pharmaceutical Package wird in das Arzneimittelgesetz übernommen
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Juni (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag über die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll schwerpunktmässig das sogenannte Pharmaceutical Package in die liechtensteinische Gesetzgebung umgesetzt werden.
Mit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum wurde das EWR-Recht im Bereich Arzneimittel umgesetzt. Das Gesetz schuf eine parallele Regelung zu den Bestimmungen des Zollvertrags mit der Schweiz für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Liechtenstein.
Am 29. Mai 2009 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme des sogenannten Pharmaceutical Package in das EWR-Abkommen beschlossen. Dieses Paket betrifft die Schaffung von Gemeinschaftskodizes für Humanarzneimittel, für Tierarzneimittel und für traditionelle pflanzliche Humanarzneimittel, die Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und die Errichtung einer Europäischen Arzneimittelagentur. Es hat zum Ziel, die bestehenden Bestimmungen des EU-Arzneimittelrechts, vor allem für die Genehmigungsverfahren, die Herstellung, den Grosshandel, die Werbung und die Pharmakovigilanz von Arzneimitteln, zu verbessern.
Bei der Übernahme des Pharmaceutical Package in das EWR-Abkommen konnte für Liechtenstein bei den Genehmigungsverfahren eine Ausnahme ausgehandelt werden: Liechtenstein stellt keine eigenen Genehmigungen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung oder im dezentralisierten Verfahren aus. Vielmehr werden die österreichischen Genehmigungen automatisch in Liechtenstein gelten, sofern der Antragssteller dies ausdrücklich beantragt.
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