pafl: E-Geldgesetz wird revidiert
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. November 2010 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten, welches künftig die Kurzbezeichnung E-Geldgesetz erhalten soll, und die Abänderungen des Sorgfaltspflichtgesetzes, des Bankengesetzes, des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Zahlungsdienstegesetzes sowie des Gewerbegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Totalrevision ist aufgrund der Umsetzungspflicht der EU-Richtlinie über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung zweier Richtlinien und zur Aufhebung einer Richtlinie notwendig. "Die auffälligste Änderung ergibt sich vor allem durch einen Regimewechsel der neuen E-Geld-Richtlinie. Dieser Regimewechsel geschieht dadurch, dass - im Gegensatz zum geltenden E-Geldgesetz - das neue Gesetz nicht mehr an das Bankengesetz, sondern an das Zahlungsdienstegesetz angebunden sein muss", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher die Totalrevision.
Entsprechend den Regelungen stellt die Ausgabe von E-Geld als solche keine Entgegennahme von Einlagen im Sinne des Bankengesetzes dar, und ist es E-Geld-Instituten nicht gestattet, Kredite aus Geldern zu gewähren, die sie für die Durchführung von E-Geld-Transaktionen entgegennehmen oder halten. E-Geld dient vielmehr als elektronischer Ersatz für Münzen und Banknoten, der für Zahlungen - gewöhnlich kleinerer Beträge - und nicht zu Sparzwecken verwendet wird. Derartige Transaktionen gehören in der Regel auch und verstärkt zum Tätigkeitsbereich von Zahlungsdienstleistern. Ausserdem werden auch die Aufsichtsregeln jenen des Zahlungsdienstegesetzes angepasst.
"Mit der Totalrevision erreicht die Regierung einerseits eine grössere Rechtssicherheit und Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes, andererseits ergibt sich eine Verbesserung der Wettbewerbfähigkeit unter den E-Geld-Instituten", so Regierungschef Klaus Tschütscher abschliessend.
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