pafl: Inkrafttreten des Abkommens zwischen Österreich und Liechtenstein betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Sperrfrist bis 01.12.2010, 01:00 Uhr
Am 1. Dezember 2010 tritt das österreichisch-liechtensteinische Abkommen betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein zusammen mit den notwendigen Anpassungen des EWR-Arzneimittelgesetzes in Kraft.
Mit dem Abkommen werden Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln durch die zuständige österreichische Arzneimittelbehörde automatisch in Liechtenstein anerkannt, falls dies der Antragssteller bei der österreichischen Arzneimittelbehörde beantragt. Das Abkommen ermöglicht Liechtenstein die Teilnahme am EWR-weiten Zulassungsregime von Arzneimitteln, ohne eine eigene Zulassungsbehörde aufbauen zu müssen. Dies wäre für Liechtenstein administrativ zu aufwendig. Die automatische Anerkennung von Zulassungen durch die österreichische Zulassungsbehörde tritt neben die Zulassung von Medikamenten durch die schweizerische Arzneimittelstelle Swissmedic, welche auch weiterhin möglich ist.
Kontakt:
Amt für Gesundheit / Arzneimittelkontrolle
Brigitte Batliner
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