pafl: Aufhebung der Visumpflicht für Staatsangehörige aus Albanien und Bosnien-Herzegowina ab 15. Dezember 2010
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Liechtenstein befreit Staatsangehörige von Albanien sowie Bosnien-Herzegowina, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, für Aufenthalte von längstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit (innerhalb einer Halbjahresperiode) von der Visumpflicht. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2010 die Verordnung über das Einreise- und Visumverfahren entsprechend abgeändert.
Die Regierung folgt damit dem Beschluss des Rates der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union, welcher am 8. November 2010 beschlossen hat, die Verordnung und die Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige für den kurzfristigen Aufenthalt im Schengenraum von der Visumpflicht befreit sind, anzupassen.
Liechtenstein schliesst sich damit - wie bereits im November 2009 bei der Visumbefreiung von Mazedonien, Montenegro und Serbien - dem Vorhaben der Schengenmitgliedstaaten, insbesondere im Gleichschritt mit der Schweiz, an. So ist gewährleistet, dass durch die schweizerische Grenzwache an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze dieselben Bestimmungen zur Anwendung gelangen wie an der weiteren Aussengrenze der Schweiz.
Gleichzeitig hat die Regierung nach Konsultation der Kommission für Flüchtlingsfragen Albanien sowie Bosnien-Herzegowina als Staaten bezeichnet, in denen Sicherheit vor Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsgesetzes besteht. Dies bedeutet, dass in der Regel auf das Gesuch einer asylsuchenden Person aus diesen Staaten nicht eingetreten wird.
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