pafl: AHV-Verwaltungskosten: Flexible Anpassung auf Verordnungsebene
Vaduz (ots/pafl) -
In ihrer Sitzung vom 26. April 2011 hat die Regierung einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschiedet, der die Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals für die Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten vorsieht. Weiters will die Regierung mit dieser Gesetzesvorlage sicherstellen, dass ein Verwaltungskostendefizit bei allen drei Anstalten nach dem gleichen Mechanismus gedeckt wird.
Die AHV-IV-FAK-Anstalten als nicht gewinnorientierte Institutionen sollen im Bereich der Verwaltungskosten keine hohe Reserven äufnen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2008 als erster Schritt der Verwaltungskostenbeitragssatz von 4 Prozent auf 3,6 Prozent gesenkt.
Bereits bei der Senkung des Verwaltungskostenbeitragssatzes wurde ins Auge gefasst, ein minimales und maximales Kapital für die Verwaltungskostenrechnung einzuführen. Neu soll der Verwaltungskostenbeitragssatz von der Regierung mit Verordnung angepasst werden, wenn die Verwaltungskostenreserven weniger als ein Drittel oder mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten betragen. Hiermit wurde ein flexibles und gleichzeitig praktikables System gefunden, um die Verwaltungskostenbeiträge an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Gleichzeitig mit der Anpassung soll auch die Bandbreite, in der die Regierung im Anlassfall den Verwaltungskostenbeitragssatz festsetzt, von 4 Prozent auf 5 Prozent der Versicherungsbeiträge erhöht werden.
Kontakt:
Ressort Soziales
Marion Hartmann
T +423 236 76 74