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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Abänderung des Konsumkreditgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. März 2013 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Konsumkreditgesetzes an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein genehmigt.

Die Richtlinie der Kommission vom 14. November 2011 zur Änderung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses verlangt, dass die Vorgaben für die Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkreditverträgen geändert werden. Die Vorgaben für die Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkreditvertrage sind im Konsumkreditgesetz umgesetzt.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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