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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung ernennt Generalsekretärinnen und Generalsekretäre

Vaduz (ots/ikr) -

Regierung ernennt Generalsekretärinnen und Generalsekretäre Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. April 2013 die Generalsekretärinnen und Generalsekretäre ernannt und befristet für fünf Jahre angestellt. Damit ist sichergestellt, dass die Regierungsmitglieder in den neuen Strukturen rasch möglichst über ein handlungsfähiges Generalsekretariat verfügen.

Markus Biedermann wurde als Generalsekretär beim Ministerium für Präsidiales und Finanzen, Gerlinde Gassner als Generalsekretärin beim Ministerium Inneres, Justiz und Wirtschaft, René Schierscher als Generalsekretär beim Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur, Sandro D'Elia als Generalsekretär beim Ministerium für Gesellschaft und Jeannine Preite-Niedhart als Generalsekretärin beim Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport angestellt.

Neue Struktur

Durch die Bestellung der neuen Generalsekretärinnen und Generalsekretäre im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform schafft die Regierung klare Strukturen. Damit ist gewährleistet, dass die ständig steigenden operativen Ansprüche professionell erfüllt werden können. Mit der genannten Reform sind neu fünf Ministerien eingerichtet, welche die bisherigen Regierungsressorts ablösen. Jedem Ministerium ist ein Generalsekretariat zugeordnet, welches das zuständige Regierungsmitglied unterstützt.

Unterstützung der Regierungsmitglieder und Leitung des jeweiligen Generalsekretariats

Zu den Kernaufgaben der neuen Generalsekretärinnen und Generalsekretäre gehören unter anderem Unterstützung des zuständigen Regierungsmitglieds bei der Erfüllung seiner Aufgaben sowie die Leitung des jeweiligen Generalsekretariats. Weiteres übernehmen sie die Verantwortung im Rahmen der Vorgaben des Ministers und der geltenden Richtlinien für den Geschäftsverkehr des Ministeriums, die Koordination der Erstellung des Voranschlages des Ministeriums sowie die Vertretung der Ministerin/des Ministers, soweit die Gesetzgebung nichts anderes vorsieht.

Befristete Anstellung für fünf Jahre

Die neuen Generalsekretärinnen und Generalsekretäre wurden von der Regierung jeweils für fünf Jahre befristet angestellt und sorgen damit künftig für Kontinuität im jeweiligen Ministerium. Nachdem innerhalb des bestehenden Regierungsumfelds sowie der Verwaltung geeignete Personen für die Besetzung der Stellen gefunden werden konnten, wurde im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen auf eine Ausschreibung verzichtet.

Kontakt:

Markus Biedermann, Generalsekretär des Regierungschefs
T +423 236 60 09

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