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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2013 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Mit den Abänderungen soll schwerpunktmässig die Umsetzung der EWR-Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in das liechtensteinische Recht vollzogen werden.

Ziel der Richtlinie 2011/7/EU ist der Ausbau des Instrumentariums zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Es soll dadurch eine "Kultur der unverzüglichen Zahlung" gefördert bzw. erreicht werden. Die Richtlinie ersetzt ihre Vorgängerrichtlinie 2000/35/EG, welche in Liechtenstein im Jahre 2004 umgesetzt wurde. Schon bei dieser Richtlinie lag der Fokus auf der Verbesserung der Situation kleiner und mittlerer Unternehmen, die häufig mit einer nachteiligen Vertragsgestaltung sowie mit Zahlungsverzögerungen konfrontiert waren.

Das Gesetzgebungsprojekt, welches in der Vernehmlassung allgemein sehr gut aufgenommen wurde, lehnt sich inhaltlich an die österreichische Umsetzung der Richtlinie an und erfolgt schwerpunktmässig durch die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) sowie insbesondere auch der Rechtsgrundlagen des öffentlichen Vergaberechts.

Gleichzeitig wurde die Gelegenheit für eine umfassende Neuregelung der Geldschuld im ABGB ergriffen, da dieses Thema mit der Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie thematisch verknüpft ist.

Kontakt:

Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
T +423 236 62 00

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