ikr: Geplante Umstrukturierung des Kriminal- und des Obergerichtes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2013 einen Vernehmlassungsbericht zum Zweck der Umstrukturierung des Kriminal- und des Obergerichtes genehmigt. Die geplanten Gesetzesänderungen sind Teil eines vom Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft angestrebten umfassenden Justizreformpakets.
Im Rahmen des Gesetzesprojekts sollen sowohl die Organisationsstruktur des Kri-minalgerichtes als auch die des Obergerichtes verschlankt und den bestehenden Erfordernissen angepasst werden. Für das Obergericht soll gleichzeitig auch die Möglichkeit zur Beschäftigung von vollamtlichen Beisitzern geschaffen werden. Dadurch kann dem in der Praxis bestehenden Bedürfnis nach einer rechtlichen Diskussion über den Entscheidungsstoff nachgekommen werden. Inskünftig werden damit nämlich zwei Richter bei der Entscheidungsfindung des Obergerichtes über Aktenkenntnis verfügen.
"Mit der vorgeschlagenen Reform können die am Bestellungsprozess Beteiligten entlastet werden. Zudem lassen sich durch den Einsatz von vollamtlichen Beisitzern beim Obergericht die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung erhöhen", so Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer.
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Amt für Justiz, Bernd Hammermann, Leiter
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