ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter
Vaduz (ots/ikr) -
In der Regierungssitzung vom 29. April wurde der Bericht und Antrag betreffend die Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter zu Handen des Landtages verabschiedet. Die erste Lesung wird im Juni-Landtag 2014 erfolgen.
Wie die in einem separaten Bericht und Antrag vorgeschlagene Umstrukturierung beim Kriminal- sowie Obergericht, so sind auch die gegenständlichen Reformvorschläge Teil eines umfassenden Justizreformpakets, welches auf die Durchführung verschiedener Reorganisationsprojekte im Bereich der Justizverwaltung abzielt.
In erster Linie soll mit dieser Vorlage eine Vereinheitlichung der bislang für die einzelnen Gerichte bestehenden unterschiedlichen Entschädigungsregelungen stattfinden. Dabei soll vorhandenen Ungleichheiten und Ungereimtheiten mit der Schaffung einer transparenten, nachvollziehbaren und gerechten Entschädigungsregelung abgeholfen werden.
Die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Gerichte sollen in ihrer Position gestärkt werden, indem sie die konkreten Entschädigungssätze der auf die nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter zur Anwendung gelangenden Fallentschädigungen und Sitzungsgelder künftig innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens selbst festsetzen können. Zu berücksichtigen werden dabei sowohl die Schwierigkeit und Bedeutung der zu behandelnden Rechtssachen als auch die Fachkunde der jeweiligen Richter sein. Der Landtag wird dazu im Budgetierungsprozess alljährlich einen finanziellen Rahmen vorgeben.
"Die Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der bestehenden Gerichtsstrukturen, an welchem nun seit mehr als 10 Jahren gearbeitet wurde. Eine transparente und klare Entschädigungsregelung im Gerichtswesen ist auch eine Anforderung, die aus Liechtensteins internationalen Verpflichtungen erwächst", betont Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung des Bericht und Antrags.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47