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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht zur Revision des Sachenrechts im Bereich der Bodenverschiebungen

Vaduz (ots/ikr) -

In der Regierungssitzung vom 20. Mai 2014 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Revision des Sachenrechts im Bereich der Bodenverschiebungen verabschiedet.

Grund dafür ist, dass im Zuge von aktuell laufenden amtlichen Vermessungsarbeiten in den Gemeinden Triesen und Triesenberg dauernde Bodenverschiebungen von bis zu 5 cm pro Jahr festgestellt bzw. frühere Feststellungen der Gemeinden bestätigt wurden. Um in den betroffenen Teilgebieten die für die Nachführung der Grundbuchvermessung erforderliche Rechtssicherheit gewährleisten zu können, ist die Regierung bzw. das Amt für Bau und Infrastruktur darauf angewiesen, die Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen festlegen und bezeichnen zu können und im Grundbuch anmerken zu lassen.

Ohne diese Anmerkung im Grundbuch wäre ein betroffener Grundeigentümer damit konfrontiert, dass sich seine Parzelle mit der Rutschung verschiebt, während sich die Grenzen auf dem Grundbuchplan nicht ändern. Das könnte für ihn ernsthafte finanzielle und rechtliche Folgen haben. Für den Nachführungsgeometer ergibt sich ausserdem das Problem, dass er in der Nachführung von der Richtigkeit des Grundbuchplanes bzw. der koordinatenmässig fixierten Grundstücksgrenzzeichen ausgehen muss, obwohl er sich des schwerwiegenden Nachteils dieses Vorgehens für den Grundeigentümer bewusst ist.

Für diese Festlegung der Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen und deren Anmerkung im Grundbuch ist nun eine Abänderung der Verfahrensvorschrift aus Art. 41c Sachenrecht notwendig, da sich aus ihr rechtliche Unsicherheiten ergeben. Die Erneuerung der Amtlichen Vermessung in den Gemeinden Triesen und Triesenberg ist bereits im Gange und kann ohne die gegenständliche Gesetzesänderung nicht fortgeführt bzw. nicht sinnvoll abgeschlossen werden. Es herrscht somit Zeitdruck betreffend diese Abänderung.

Der Vernehmlassungsbericht ist ab sofort bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 20. Juni 2014 unter www.rk.llv.li - Vernehmlassungen einsehbar und kann auch bei der Regierungskanzlei bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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