ikr: Regierung genehmigt Interpellationsbeantwortung zum Gewässerschutz
Vaduz (ots/ikr) -
In ihrer Sitzung vom 10. Februar 2015 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag betreffend Gewässerschutz genehmigt.
In der Vergangenheit wurden Wasserentnahmen aus Fliessgewässern geduldet, da keine übermässige Beeinträchtigung der Gewässerökologie festgestellt wurde. Durch die Zunahme von Trockenperioden und den damit einhergehenden Bedarf der Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen genau zu der Zeit, in denen die Gewässer wenig Wasser führen, hat sich die Situation massgeblich verändert. Heute ist die Wasserentnahme aus verschiedenen Gewässern aus ökologischer Sicht kritisch zu beurteilen, weshalb diese Thematik in jüngster Vergangenheit an Bedeutung gewann.
Neben der Behandlung des Themas Wasserentnahmen gibt die Regierung in der Interpellationsbeantwortung Auskunft zu Übertretungen des Gewässerschutzgesetzes, Kanalisationsanschlüssen der Haushalte, Abwasserreinigung der Industriebetriebe, Nitratkonzentrationen im Trinkwasser und über Mess- und Massnahmenprogramme hinsichtlich der chemischen Gewässergüte ober- und unterirdischer Gewässer.
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Stephan Jäger
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