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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme zum neuen Rechnungslegungsrecht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die neue Rechnungslegungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2013/34/EU) befindet sich in Liechtenstein derzeit im Stadium der gesetzlichen Umsetzung. Ein entsprechender Bericht und Antrag wurde am 5. März dieses Jahres vom Landtag in erster Lesung behandelt und dabei ausdrücklich begrüsst. Zur Beantwortung der im Rahmen der ersten Lesung gestellten Fragen hat die Regierung nun in ihrer Sitzung vom 31. März 2015 eine entsprechende Stellungnahme verabschiedet.

Da im Rahmen des gegenständlichen Gesetzgebungsprojekts der mit der Rechnungslegung verbundene Verwaltungsaufwand von Kleinunternehmen zumindest partiell reduziert werden kann, ist der Regierung eine möglichst rasche und fristgerechte Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie wichtig, so Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer.

Als zentrale Massnahme zur Entlastung ist eine Verringerung der Angaben vorgesehen, welche kleine Gesellschaften im Anhang zu machen haben. Zusätzlich werden mit der Vorlage die Rechnungslegungsvorschriften in systematischer Hinsicht teilweise neu geordnet, wodurch auch die Lesbarkeit der für die betroffenen Unternehmen relevanten Gesetzesstellen und die Rechtssicherheit verbessert werden können. Die materiellen Anpassungen des Rechnungslegungsrechts hingegen sind relativ überschaubar, sodass für den Rechnungspflichtigen die Auswirkungen mit Hinblick auf allfällig notwendige Praxisänderungen ohne grössere Probleme zu bewältigen sein sollten.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Heino Helbock, Amt für Justiz
T +423 236 74 25

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